Kanton Uri: Verkehrsunfälle mit Wildtieren bestmöglich vermeiden
Leider kommt es auf unseren Strassen immer wieder zu Zusammenstössen zwischen Fahrzeugen und Tieren.
In der Schweiz sterben jährlich mehrere zehntausend grössere Tiere an den Folgen von Verkehrsunfällen. Die Tiere kreuzen die Fahrbahn meist unverhofft, so dass den Fahrzeuglenkenden kaum Zeit für eine Reaktion bleibt.
Am Morgen, am Abend und in der Nacht sind viele Wildtiere in der vermeintlich schützenden Dunkelheit besonders aktiv. Sie können herannahende Fahrzeuge nicht einschätzen, rennen nicht weg und starren in die grellen Scheinwerfer.
Damit Zusammenstösse mit Wildtieren verhindert werden können, sollten Sie einige Punkte beachten:
- Reduzieren Sie das Fahrtempo speziell bei Warntafeln für Tiere sowie in Wohngebieten.
- Seien Sie wachsam, fahren Sie aufmerksam und lassen Sie sich nicht ablenken.
- Behalten Sie die Strassenränder gut im Auge, besonders beim Passieren von Waldstücken, Hecken oder Getreidefeldern.
- Falls es die Situation zulässt, fahren Sie nahe an der Strassenmitte.
„Ich habe ein Tier angefahren, was soll ich tun?“
Ein universell anwendbares Konzept zur Vermeidung von Tierunfällen gibt es leider nicht, denn jedes Tier reagiert anders auf Strassen und Fahrzeuge. Deshalb kann auch der aufmerksamsten Fahrerin oder dem aufmerksamsten Fahrer ein Tierunfall passieren. Dies ist so weit auch nicht strafbar – solange der Unfallverursacher den Unfall meldet. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Unfällen mit Tieren die Polizei informiert werden muss. Die Polizei weiss auch, welche weiterführenden Massnahmen notwendig sind.
Um dem Tier helfen zu können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, sollte bei Tierunfällen folgender Ablauf befolgt werden:
- Nach einem Zusammenstoss anhalten und Warnblinker einschalten
- Unfallstelle mit Pannendreieck sichern.
- Falls das Tier bereits geflohen ist, die Unfallstelle markieren.
- Die Polizei per Telefon 117 informieren.
- Tote Tiere sollten an den Hinterbeinen an den Strassenrand gezogen werden.
- Speziell verletzten Wildtieren darf man sich nicht nähern, denn diese sind sich die Nähe von Menschen nicht gewohnt. Sie können sich umso mehr erschrecken und versuchen, verletzt zu flüchten.
- Warten Sie auf die Polizei, Wildhüter, Jäger oder Tierarzt und geben Sie Auskunft über den Unfallhergang.
Grundsätzlich hat ein/-e korrekt handelnde/-r Tierunfallverursacher/-in keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Ausserdem übernimmt meist die Teil- oder Vollkasko-Versicherung einen Grossteil der Reparaturkosten. Machen Sie sich selber und vor allem dem Tier einen Gefallen und melden Sie Tierunfälle!
Zusammenarbeit zwischen den Ämtern
Das Verhalten auf Verkehrsträgern ist nicht nur für Fahrzeuglenkende von grösster Bedeutung, sondern selbstverständlich auch für die Wildhüter und Jagdaufseher des Amts für Forst und Jagd Uri. Genau dieses Thema wurde anlässlich einer gemeinsamen Weiterbildung mit der Kantonspolizei Uri in diesem Jahr vertieft behandelt. Die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ämtern ist gerade bei der Jagd- und Wildthematik sehr eng, weshalb mehrere gemeinsame Ausbildungen pro Jahr durchgeführt werden.
Quelle: Kantonspolizei Uri
Bildquelle: Kantonspolizei Uri