Stadt Basel BS: Kuchenklau mit Konsequenzen

Ein Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrollierte kürzlich in Basel einen Mann wegen Verdachts auf Diebstahl.

Dabei stellte sich heraus, dass der mutmassliche Dieb gar nicht hätte einreisen dürfen und zudem zu einer Haftstrafe ausgeschrieben war.

Basel (BS): Am Donnerstag, den 31. August 2023, beobachtete eine Angestellte eines Ladens im Badischen Bahnhof Basel einen Mann beim Diebstahl eines Kuchens. Als sie diesen auf ihre Beobachtung ansprach, warf er das Kuchenstück weg. Die Angestellte informierte darauf einen ebenfalls dort anwesenden Mitarbeiter des BAZG. Dieser kontrollierte den Tatverdächtigen, der keine Ausweispapiere auf sich trug. Weitere Abklärungen zur Identität des Mannes ergaben, dass es sich um einen 58-jährigen Deutschen handelte, der mit einem Einreiseverbot für die Schweiz belegt und zudem zu einer 75-tägigen Haftstrafe ausgeschrieben war. Der Mann wurde darauf der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben.

Es gehört zum Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Mit dem noch bis 2026 laufenden Transformationsprogramms DaziT wird insbesondere die Digitalisierung vorangetrieben und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen vereinheitlicht. So wird das BAZG in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen.

 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Titelbild: Symbolbild © SevenMaps – shutterstock.com

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