Aargauer Veterinäramt beschlagnahmt alle Rinder - Bauer kassiert Tierhalteverbot
Wegen Verstössen gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz hat der Aargauer Veterinärdienst Mitte August 2023 alle Rinder eines Nutztierbetriebs beschlagnahmt und bis zu ihrem Verkauf an einem geeigneten Ort untergebracht.
Der Tierhalter hatte die angeordneten Massnahmen des Veterinärdiensts, insbesondere jene betreffend die Fürsorge gegenüber kranken und verletzten Tieren, wiederholt nicht umgesetzt.
Die Tierhaltung im betroffenen Betrieb war dem Veterinärdienst wiederholt negativ aufgefallen, worauf er in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen angeordnet und regelmässige Kontrollen durchgeführt hat. Konkret beanstandete der Veterinärdienst die vernachlässigte Fürsorge bei kranken und verletzten Tieren, verschmutzte oder nicht korrekt mit Ohrmarken gekennzeichnete Tiere sowie ungenügend eingestreute Liegeflächen.
Die letzte Kontrolle Anfang August 2023 fand während der Ferienabwesenheit des Tierhalters aufgrund einer Meldung aus der Bevölkerung statt. Vor Ort stellte der Veterinärdienst eine massive Verschlechterung der Situation fest und ordnete deshalb eine sofortige Behebung der Mängel an. Weil bei der einige Tage später in Anwesenheit des Tierhalters stattfindenden Nachkontrolle die Mängel weiterhin bestanden, leitete der Veterinärdienst umgehend die vorsorgliche Beschlagnahmung aller Rinder in die Wege und brachte diese an einen geeigneten Ort. Nachdem der Tierhalter auf die Rinder verzichtete, wurden diese an ein Viehhandelsunternehmen veräussert. Für den Tierhalter hat der Veterinärdienst in der Zwischenzeit ein Tierhalteverbot für Rinder erlassen, das noch nicht rechtskräftig ist.
Engmaschiges Kontrollkonzept
Mit seinem Kontrollkonzept überprüft der Veterinärdienst auffällige Tierhaltungen regelmässig. Betriebe, bei denen grobe und wiederholte Verstösse gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wurden, kontrolliert der Veterinärdienst intensiv und engmaschig. Auch ergreift er konsequent weiterführende verwaltungs- und strafrechtliche Massnahmen. Dank dieses Kontrollkonzepts konnte der Veterinärdienst in den vergangenen Jahren häufiger Tierschutzverstösse aufdecken.
Quelle: Kanton Aargau
Bildquelle: Kanton Aargau