Plädoyer für Kompromissbereitschaft

Eine Warnung vor einseitiger Sichtweise und ein Appell an die Kompromissbereitschaft im Rahmen der Behandlung der Vorlage „Altersvorsorge 2020“ richtet der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP an alle politischen Akteure. Bis zu einem zustimmungsfähigen ausgewogenen Paket sei es noch ein weiter Weg.

Im Vordergrund steht für den ASIP die ganzheitliche Sicherung der Altersvorsorge im Bereich der 1. und 2. Säule unter Beibehaltung des Leistungsziels, vor allem in der 2. Säule. Der ASIP begrüsst diesbezüglich das einheitliche Referenzalter 65 für Männer und Frauen und die Möglichkeit, auf Pensionskassenebene reglementarisch einen vorzeitigen Altersrücktritt ab Alter 60 anbieten zu können.

Positiv ist, dass der Nationalrat die Stabilisierungsregel mit einer automatischen Erhöhung des Referenzrücktrittsalters vom Gesamtpaket abgespalten hat. Letztlich ist politisch zu entscheiden, ob diese Frage dem Volk gleichzeitig mit dem Gesamtpaket vorgelegt werden soll.

Zu unterstützen ist sodann auch die vom Nationalrat beschlossene Anpassung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes an die weiterhin steigende Lebenserwartung und an die negative Entwicklung der Kapitalmärkte. Damit die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes sozialverträglich erfolgt und das Leistungsziel im BVG aufrechterhalten werden kann, sind flankierende Massnahmen nötig.

Bezüglich der langfristig wirkenden Massnahmen hält der ASIP fest, dass sowohl die Beschlüsse des Stände- als auch des Nationalrates umsetzbar sind. Wie bereits in der Vernehmlassung festgehalten, unterstreicht der ASIP, dass mit dem Verzicht auf den Koordinationsabzug unter gleichzeitiger Anpassung der Altersgutschriftensätze das Leistungsniveau für AHV-Jahreslöhne von rund CHF 85.000 beibehalten, für tiefere Lohnbereiche aber ausgebaut wird.


ASIP fordert Kompromissbereitschaft, um Reform der Altersvorsorge nicht scheitern zu lassen. (BIld: © yuoak – istockphoto.com)

Schliesslich ist politisch zu entscheiden, ob man – bei einer Vereinfachung des Systems – die anfallenden Mehrkosten für die Sozialpartner und Leistungsverbesserungen bei tieferen Einkommen und Risikoleistungen (Überversicherungen) in Kauf nehmen will.

Eine allfällige Verbesserung der Altersvorsorge für Personen mit tiefen Einkommen, mit mehreren Arbeitsverhältnissen sowie für Teilzeitbeschäftigte über die AHV ist aus Sicht ASIP letztlich unter Berücksichtigung der Kostenfolgen durch die Sozialpartner zu beurteilen. Als Fachverband verhalten wir uns diesbezüglich neutral.

Ein wichtiger und für dessen Stabiltät entscheidender Erfolgsfaktor des international beneideten Schweizer Drei-Säulen-Systems ist die klare Trennung der drei Säulen. Für den ASIP ist deshalb entscheidend, dass die Kompensation der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zum Leistungserhalt innerhalb des BVG erfolgt.

Der ASIP unterstützt kurzfristig wirkende Ausgleichsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus. Die vorgesehene Übergangsfrist ist aber viel zu lang und sollte auf zehn, maximal fünfzehn Jahre beschränkt werden.

Der Fachverband hätte eine dezentrale Lösung über die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen einer zentralen Lösung über den Sicherheitsfonds mit Umverteilungen zwischen den Pensionskassen vorgezogen. Diese wäre nicht nur fairer gegenüber den Pensionskassen, die quasi ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, sondern obendrein auch kostengünstiger.

Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Im Hinblick auf die Volksabstimmung ist daher nochmals eingehend zu prüfen, welche Themen in das Gesamtpaket aufgenommen werden sollen, um den Erfolg nicht schon von Anfang an zu gefährden.

 

Artikel von: ASIP – Schweiz. Pensionskassenverband
Artikelbild: © Rene Mansi – istockphoto.com

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