Warnung der BfB: Gasflaschen nicht drinnen lagern

Wohin mit dem Gasgrill, wenn der Herbst den Sommer ablöst und damit auch die Grillsaison ihr Ende hat? Astronomisch betrachtet war es am 22. September 2016 soweit. Fraglich ist für viele nun, wie sich das Gerät in den Wintermonaten am besten aufbewahren lässt. Die BfB – Beratungsstelle für Brandverhütung – warnt: Geräte nicht im Hausinneren und nur teilweise in der Garage aufbewahren.

Vor Kälte und Nässe geschützt wird der Gasgrill vielerorts in Kellern oder in Garagen abgestellt. Dies bringt jedoch ein hohes Risiko mit sich. Denn: Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter dennoch Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen.

Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Zudem muss die Gasflasche zwingend draussen, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Es ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Die Flaschen dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Das für den Grill verwendete Gas ist schwerer als die Luft. Deshalb müssen die Behälter immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann.

Darüber hinaus sind auf jeder Gasflasche Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind. Defekte Geräte dürfen nur von ausgewiesenen Fachleuten repariert werden.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick:

  • Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller oder in der Garage abstellen
  • Gasflaschen nur im Freien unter einem Dach oder einer Abdeckung lagern
  • Gasflaschen vor Beschädigungen schützen
  • Gasflaschen nicht in der Nähe von Bodenvertiefungen deponieren
  • Sicherheitshinweise beachten

 

Artikel von: BfB / Cipi
Artikelbild: © fotoember – istockphoto.com

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