Stadt Basel BS: Mehr Verkehrssicherheit für Elsässerstrasse und Klybeckstrasse

Tempo 30 in Teilen der Elsässer- und Klybeckstrasse erhöht die Verkehrssicherheit und reduziert die Lärmbelastung.

Das Bau- und Verkehrsdepartement publiziert deshalb kommenden Samstag die notwendige Verfügung zur Einführung von Tempo 30 auf Abschnitten der beiden Strassen. Die Umsetzung ist im Winter 2023/2024 vorgesehen. Sie entspricht den vom Grossen Rat beschlossenen Leitsätzen zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 sowie Forderungen aus den Quartieren.

Das Bau- und Verkehrsdepartement hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass sich die Elsässerstrasse zwischen St. Johanns-Ring und Voltaplatz sowie die Klybeckstrasse zwischen Horburgstrasse und Feldbergstrasse für Tempo 30 eignet. Tempo 30 erhöht die Verkehrssicherheit in den beiden Strassenabschnitten für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende. Im behördenverbindlichen Teilrichtplan Velo von 2018 sind diese Strassen als Pendlerrouten definiert. In der Elsässerstrasse, in welcher die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, reduziert Tempo 30 zudem den Verkehrslärm deutlich. Tempo 30 entspricht zudem der Zentrumsfunktion der beiden Strassen mit ihren Läden und Gaststätten.

Die Verfügungen zur Einführung von Tempo 30 in der Elsässerstrasse (Abschnitt St. Johanns-Tor bis Voltaplatz) sowie der Klybeckstrasse (Abschnitt Dreirosen bis Feldbergstrasse) werden am Samstag, 21. Oktober 2023 im Kantonsblatt publiziert. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im Winter 2023/2024. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorgängig mit einem Flyer informiert.

Die vorgesehene Einführung von Tempo 30 auf den genannten Teilabschnitten der Elsässer- und der Klybeckstrasse entsprechen Forderungen von Anwohnenden und weiteren Organisationen sowie den vom Grossen Rat als Grundlage für die Umsetzung des Tempo 30-Konzepts beschlossenen Leitsätzen. Die Leitsätze hat die Mehrheit der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission in ihrem Bericht zur Rahmenausgabe zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 formuliert.

 

Quelle: Kanton Basel-Stadt / Bau- und Verkehrsdepartement
Titelbild: Symbolbild © Ipsimus – shutterstock.com

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