Zöllner retten Kleinkind aus Lebensgefahr im Straßenverkehr

Rosenheim. Am vergangenen Dienstagnachmittag konnten zwei beherzt eingreifende Zollbeamte Schlimmeres verhindern.

In Rosenheim, nahe des Brückenbergs waren zwei Zollbeamte in ihrem Streifenwagen unterwegs, als sie ca. 100 m vor ihnen ein Kleinkind mitten auf der stark frequentierten Fahrbahn entdeckten.

Dieses lief ohne Begleitung ziellos hin und her und hatte sich dadurch in akute Lebensgefahr gebracht. Einer der beiden Zollbeamten schaffte es, den Jungen dazu zu bewegen, die Fahrbahn zu verlassen. Ohne seiner Mutter Bescheid zu geben, war der Bub zuvor unbemerkt ohne Schuhe aus seiner Wohnung direkt auf die Straße gelaufen. Da die Mutter bereits die Polizei verständigt hatte, war schnell klar, wo der Kleine hingehörte. Innerhalb kurzer Zeit konnte der Ausgebüxte wohlbehalten der erleichterten und dankbaren Mutter übergeben werden.

Zusatzinformation:

Eilzuständigkeit des Zolls: Wenn eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben besteht, sind erste notwendige polizeiliche Maßnahmen zu treffen bis zum Eintreffen der herbeizurufenden Polizei.

 

Quelle: Hauptzollamt Rosenheim
Bildquelle: Hauptzollamt Rosenheim

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