Fall 1MDB: Erneutes Rechtshilfeersuchen an Malaysia

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat erneut ein Rechtshilfeersuchen an die malaysischen Behörden gestellt. Dabei geht es um ein Strafverfahren im Zusammengang mit dem malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad), das schon im August eröffnet 2015 worden war. Ein erstes Rechtshilfeersuchen hatte es im Januar dieses Jahres gegeben.

Anlass für das neue Gesuch sind zusätzliche Erkenntnisse und Anhaltspunkte, die auf Veruntreuungen zum Nachteil des Staatsfonds data-src sowie auf Betrug nach dem „Ponzi-System“ (oft auch Schneeball-System genannt) hinweisen.

Es geht um 800 Millionen US-Dollar

Durch die Analyse der Beweismittel konnte die BA weitere strafbare Handlungen, die den Finanzplatz Schweiz betreffen, feststellen. Einerseits scheint Veruntreuung von Investitionen des Staatsfonds data-src im Bereich der natürlichen Ressourcen in Höhe von USD 800 Millionen vorzuliegen. Andererseits besteht der Verdacht, dass sowohl die Veruntreuungen beim Staatsfonds data-src als auch bei 1MDB durch Betrug nach dem sogenannten „Ponzi-System“ verschleiert wurden.

Ziel des ergänzenden Rechtshilfeersuchens ist die Erhebung weiterer Beweismittel zur Überprüfung des vorliegenden Sachverhaltes. Das Rechtshilfeersuchen der BA an die malaysischen Behörden vom Januar 2016 ist nach wie vor anhängig. Aufgrund der neuen Verdachtsmomente hat die BA ein weiteres Ersuchen an die singapurischen Behörden gerichtet.

Zum Stand des Verfahrens

Am 14. August 2015 hatte die BA ein Strafverfahren gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB und Unbekannt wegen der Straftatbestände

  • Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB),
  • ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB),
  • Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und
  • ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB)

eröffnet.

Dieses Strafverfahren wurde im April 2016 auf zwei ehemalige Beamte der Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt, die sich um den Staatsfonds von Abu Dhabi kümmerten. Der Fokus des von der BA geführten Strafverfahrens liegt auf der Veruntreuung von Geldern des Staatsfonds 1MDB, welche für die Projekte PETROSAUDI, TANJONG / GENTING und ADMIC bestimmt waren, sowie auf der Veruntreuung von Geldern des Staatsfonds data-src im Bereich der natürlichen Ressourcen.

Im Mai 2016 hat die BA zusätzlich aufgrund der Ergebnisse des Enforcement-Verfahrens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA ein Strafverfahren gegen die Bank BSI AG wegen des Verdachts auf Mängel in der internen Organisation eröffnet. Aufgrund dieser Mängel konnte die Bank mögliche Straftaten nicht verhindern, welche gegenwärtig untersucht werden.

 

Artikel von: Bundesanwaltschaft
Artikelbild: © A S E F – shutterstock.com

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