Kanton St.Gallen: Fahrunfähige Verkehrsteilnehmende
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (19.11.2023), haben Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen drei fahrunfähige Verkehrsteilnehmer angehalten.
Die drei Männer mussten ihre Führerausweise auf der Stelle abgeben. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Am Samstag, vor 20:40 Uhr, erhielt die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen die Meldung von einem Auto, das in auffälliger Fahrweise von Zuzwil Richtung Wuppenau fuhr. Das Auto konnte durch eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen angehalten werden. Am Steuer sass ein 53-jähriger Mann, der von den Polizisten als fahrunfähig eingestuft wurde. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ordnete bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen.
Am Sonntag, kurz vor 0:20 Uhr, wurde eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen nach St.Margrethen gerufen. Ein Mann suchte Rat wegen eines Konflikts innerhalb der Bekanntschaft. Während der Anwesenheit der Patrouille kam die andere Konfliktpartei mit dem Auto ebenfalls vor Ort. Dabei musste festgestellt werden, dass der 37-jährige Autofahrer Alkohol konsumiert hatte. Eine bei ihm durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.66mg/l an. Sein Führerausweis wurde gesperrt.
Ebenfalls am Sonntag, um 0:45 Uhr, hat eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen in Benken ein Auto zur Kontrolle angehalten. Der 55-jährige Autofahrer wurde von den Polizisten als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ordnete bei ihm die Entnahme einer Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen.
Alle drei Männer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen