Kanton Zürich stärkt Betreuung von Opfern sexueller und häuslicher Gewalt

Der Regierungsrat richtet am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich den aufsuchenden Dienst „Forensic Nurses“ ein.

Mit dieser Stärkung forensischer Kompetenzen bei der Spurensicherung wird der Opferschutz bei sexueller und häuslicher Gewalt verbessert.

Opfer einer Vergewaltigung, einer sexuellen Nötigung oder häuslicher Gewalt werden heute im Kanton Zürich in allen Spitälern, die eine Notfallstation haben, untersucht und medizinisch betreut. Eine forensische Untersuchung erfolgt jedoch aktuell nur dann, wenn das Opfer einen Beizug der Polizei wünscht. Wünscht das Opfer keinen unmittelbaren Beizug der Polizei, können auf dessen Wunsch die Spuren des Gewaltakts für eine spätere Anzeige durch das ärztliche Personal dokumentiert werden. Den Spitälern steht dazu eine vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) entwickelte Untersuchungsbox zur Verfügung. Diese enthält alles, was es braucht, um gerichtsverwertbare Spuren zu sichern, wie beispielsweise Blutproben oder DNA-Abstriche. Die meisten Fälle werden in den Krisenzentren am Universitätsspital Zürich, im Stadtspital Zürich Triemli, im Kantonsspital Winterthur, und wenn es sich um minderjährige Opfer handelt, im Universitäts-Kinderspital Zürich behandelt.

Im Jahr 2018 hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Eine direktions- und fachübergreifende Arbeitsgruppe hat überprüft, ob im Kanton Zürich die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt sind. Die Arbeitsgruppe hält in ihrem Schlussbericht fest: „Opfer sexueller Gewalt erhalten die benötigte medizinische Untersuchung niederschwellig und in hoher Qualität.“ In Bezug auf die forensische Spurensicherung empfiehlt die Arbeitsgruppe den Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten.

„Forensic Nurses“ sichern Spuren sexueller und häuslicher Gewalt

Der Regierungsrat nimmt diese Empfehlung auf und beschliesst, am IRM-UZH den aufsuchenden Dienst „Forensic Nurses“ einzurichten, der von den Spitälern jederzeit beigezogen werden kann. Die Forensic Nurses des IRM-UZH dokumentieren die Spuren der Gewalttat und stellen den Kontakt zu den Opferhilfe-Beratungsstellen her. Die Betreuung findet unabhängig von einem Beizug der Polizei statt. Durch die forensische Expertise werden die Qualität der Spurendokumentation als Beweismittel vor Gericht erhöht und die Voraussetzungen bei einer allfälligen Strafanzeige verbessert. Darüber hinaus bilden Forensic Nurses das Gesundheitspersonal in den Spitälern weiter, sensibilisieren in Bezug auf das Erkennen und Bekämpfen von sexueller und häuslicher Gewalt und stärken das kantonsinterne Netzwerk.

Der am IRM-UZH angesiedelte Dienst „Forensic Nurses“ wird voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024 in Betrieb genommen. Das Pilotprojekt wird von der Gesundheitsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Bildungsdirektion gemeinsam getragen. Mit dem „Zürcher Modell“ nutzt der Kanton Zürich bestehende Kompetenzen sowie Ressourcen und schafft ein niederschwelliges, jederzeit verfügbares Angebot für eine hochstehende Betreuung von Opfern sexueller und häuslicher Gewalt.

 

Quelle: Kanton Zürich
Bildquelle: Kanton Zürich

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