Kanton Wallis: Proaktive Regulierung des Wolfs 2023-2024
Nach der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre entschieden, die proaktive Regulierung des Wolfes im Wallis umgehend anzuordnen.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung erfüllt sind, und zwar in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird.
Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig und wird am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Kanton hatte beim BAFU die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entspricht.
Staatsrat Frédéric Favre hat entschieden, die proaktiven Regulierungsabschüsse für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais umgehend anzuordnen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nämlich positiv auf das Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) vom 15. November reagiert.
Die DJFW und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer Regulierung im Hinblick auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft treten wird, erfüllt sind. Der Kanton kann nun proaktiv die Bestände der Wolfsrudel im Herbst und Winter regulieren und weiterhin Wölfe regulieren, die insbesondere während der Sömmerung grosse Schäden an Nutztieren verursachen.
In jeder der von der Regulierung betroffenen Regionen wurden in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, die sich insbesondere auf verschiedene Fotodokumente der DJFW sowie auf die Ergebnisse der genetischen Analysen stützt, hat die Präsenz von Rudeln in den sieben oben erwähnten Regionen bestätigt.
Der Kanton kann die vollständige Entnahme dieser sieben Wolfsrudel – von 13 derzeit im Wallis vorkommenden Rudeln – vornehmen. Dies entspricht einer Gesamtentnahme von rund 34 Wölfen aus einer Population, die auf 90 bis 120 Individuen geschätzt wird. Die gesamte Entnahme könnte mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Die Vollzugsorgane des Kantons können auf die Unterstützung von Jägerinnen und Jägern zählen, die in den für die Jagd auf Kleinraubwild (Ausweis E) und Spezialjagd Wildschweine (Ausweis S) zugelassenen Sektoren ausgebildet wurden, sowie auf einige spezialisierte Jägerinnen und Jäger, die in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert sind.
Die Abschussentscheidung wird am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die DJFW ist für die Umsetzung der Abschussbewilligung zuständig, die vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 gültig ist.
Quelle: Kanton Wallis
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