Basel: Neue Taxiverordnung geht in Vernehmlassung
Der Grosse Rat hat am 3. Juni 2015 die Totalrevision des Gesetzes betreffend das Erbringen von Taxidienstleistungen (Taxigesetz, TaxiG) beschlossen. Nachdem gegen diesen Beschluss das Referendum ergriffen worden war, wurde das neue Taxigesetz in der Volksabstimmung vom 15. November 2015 deutlich angenommen.
Gemäss § 15 TaxiG (Vollzugsbestimmungen) erlässt der Regierungsrat die zum Vollzug des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen.
An seiner Sitzung vom 18. Oktober 2016 hat nun der Regierungsrat das Justiz- und Sicherheitsdepartement damit beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer neuen Taxiverordnung durchzuführen.
Der Grosse Rat hatte im Zuge der Beratung des Geschäfts eine Bestimmung eingefügt, wonach vor Inkraftsetzung der Verordnung und bei wesentlichen Verordnungsänderungen eine Anhörung der Sozialpartner durchzuführen ist (§ 9 Abs. 3 TaxiG). Mit einer öffentlichen Vernehmlassung soll hiermit allen interessierten Kreisen Gelegenheit gegeben werden, bis zum 18. November ihre Anliegen einzubringen.
Hinweise und Unterlagen zur Vernehmlassung finden sich auf der Internetseite des Regierungsrats.
Meldung von: Kantonspolizei Basel-Stadt
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