Stadt Zürich ZH: Vorschriften für Verkehr und Feuerwerk an Silvester 2023/2024
Vom Sonntag, 31. Dezember 2023, auf Montag, 1. Januar 2024, wird der „Silvesterzauber 2023“ durchgeführt. Deshalb erlässt die Stadtpolizei Zürich für die Innenstadt sowie das untere Seebecken temporäre Verkehrsvorschriften.
Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Festgelände ist verboten.
Am Sonntag, 31. Dezember 2023, findet der Zürcher Silvesterzauber statt. Aus diesem Grund wird es zu temporären Verkehrseinschränkungen im Bereich rund um das untere Seebecken, der Zürcher Innenstadt, aber auch auf dem Zürichsee auf Stadtgebiet kommen. Diese dauern von Sonntag, 31. Dezember 2023, 3 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, etwa 12 Uhr.
Aus Sicherheitsgründen wird das Abbrennen von privatem Feuerwerk in der Nacht vom 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis 1. Januar 2024, 6 Uhr, gemäss Verfügung des Sicherheitsdepartements verboten. Dieses Verbot gilt insbesondere für das Festgelände, rund um das untere Seebecken, entlang der Limmat vom See bis zur Rathausbrücke und im Bereich des Sechseläutenplatzes. Um auf die Feuerwerkverbotszone hinzuweisen, wurden an neuralgischen Punkten in der Stadt sowie im und um das Festgelände Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen.
Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden am Anlass Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper in der Verbotszone anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.
Quelle: Stadtpolizei Zürich
Bildquelle: Stadtpolizei Zürich