Zuger Polizei: Wer unseriöse Kurierfahrten ausführt, kann sich strafbar machen

Telefonbetrüger engagieren für ihre Machenschaften immer wieder Arbeitssuchende. Diese werden mit einer grosszügigen Entlöhnung angelockt.

Die Polizei warnt – wer solche Kurierfahrten ausführt, kann zur Rechenschaft gezogen werden.

Zum Abholen der Beute bei potenziellen Geschädigten locken Telefonbetrüger mit Fake -Stellen Arbeitssuchende für Kurierfahrten mit Privatfahrzeugen. Auch werden die Job-Interessierten mittels Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook-Messenger, Telegram sowie anderen sozialen Netzwerken kontaktiert und ihnen wird ein lukrativer Verdienst in Aussicht gestellt. Gehen die Arbeitssuchenden auf das Angebot ein, müssen diese zunächst Kopien von ihren persönlichen Ausweisen an die Betrüger senden.

Ohne den genauen Hintergrund zu kennen, müssen die Arbeitssuchenden Geld und/oder Wertsachen am Wohnort eines Opfers abholen, Couverts und/oder Pakete an einen bestimmten Ort transportieren oder schockierte und verunsicherte Opfer zu einem Finanzinstitut oder einen Bitcoin-Automaten fahren, um sie dort beim Geldabholen oder der Geldeinzahlung zu unterstützen.

Die Polizei warnt – wer Kurierfahrten mit Geld oder Vermögenswerten ausführt, kann sich strafbar machen.

Beachten Sie folgende Tipps:

  • Nehmen Sie keine dubiosen Jobangebote an, die einen lukrativen Verdienst für minimalen Aufwand versprechen.
  • Führen Sie niemals Kurierfahrten für jemanden aus, den Sie nicht kennen.
  • Transportieren Sie niemals Couverts oder Pakete, deren Inhalte Sie nicht kennen.
  • Bei Unsicherheit – informieren Sie die richtige Polizei und wählen Sie den Notruf 117.

 

Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

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