BKW AG: 38 Mio. CHF zusätzlich wegen Netz-Überführung

Energieversoger BKW AG darf sich über einen ausserordentlichen Ertrag freuen. Rund 38 Mio. CHF werden dem Unternehmen zusätzlich als Einmalsumme zufliessen. Dabei handelt es sich um eine höhere Entschädigung für die Überführung des Übertragungsnetzes an Swissgrid.

Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat eine neue Bewertungsmethode für die Ermittlung des Anlagenwertes des Übertragungsnetzes verfügt. Dies wurde notwendig, weil die ursprüngliche Bewertungsmethode von mehreren Energieversorgern angefochten worden war und nicht verfassungsrechtlichen Prinzipien entsprach. Die Entschädigung, welche über den regulatorischen Wert hinausgeht, führt jetzt zu dem Zusatzertrag.

Regulatorischer Wert verfassungsrechtlich bedenklich

Das Übertragungsnetz der BKW war per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen worden. Die früheren Eigentümer des Übertragungsnetzes und Swissgrid haben die komplexe Überführung gemeinsam gestaltet und abgewickelt. Im September 2012 hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert).

Diese Verfügung wurde von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013 entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle Enteignung handle und der regulatorische Wert nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat deshalb die Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an die ElCom zurückgewiesen.

Positiver Einfluss auf das Jahresergebnis 2016

Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der ElCom vom 20. Oktober 2016.

Aufgrund der neuen Bewertungsmethode ergibt sich für die BKW eine Mehrentschädigung von rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen. Das Betriebsergebnis 2016 wird durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst. Die Zahlung der Entschädigung wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

 

Artikel von: BKW Energie AG
Artikelbild: © Philipp Zinniker

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