Kanton Aargau: Oberstaatsanwaltschaft legt nach im „Presidente“-Drogenring-Fall
Mit der Anklage gegen einen 56-jährigen Schweizer hat die kantonale Staatsanwaltschaft die nächste Anklageschrift im Fall rund um den Presidente-Drogen-Ring an das Bezirksgericht Rheinfelden überwiesen.
Auch dieser Mann hatte Drogen für die Hauptbeschuldigten des Rings in die Schweiz geschmuggelt. Bei der Untersuchung über seine Machenschaften konnten bei ihm aber auch diverse weitere Gesetzesbrüche aufgedeckt und nachgewiesen werden.
Bei der Aushebung des Drogenrings im Presidente-Fall fielen Verdachtsmomente wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz auf einen heute 56-jährigen Schweizer. Dem Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2021 7 kg Kokain sowie eine grössere Menge Marihuana im Auftrag der Hauptbeschuldigten in die Schweiz eingeführt zu haben. Für den Import weiterer 10 kg Kokain traf er bereits Vorbereitungen. Der Beschuldigte sass bei den Fahrten jeweils selbst am Steuer der Fahrzeuge. Den dafür notwendigen Führerausweise hat er allerdings nie besessen, weshalb ihm in der Anklage auch Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt werden.
Nebst seiner Tätigkeit als Kurierfahrer im Presidente-Drogenring-Fall konnten dem Beschuldigten des Weiteren diverse zusätzliche Vermögens- und Konkursdelikte nachgewiesen werden.
Zwei Firmen in den Konkurs getrieben
Im Jahr 2021 hatte er zwei bereits verschuldete Firmen übernommen. Als neuer Inhaber hatte er aber weder Anstalten für eine Buchführung unternommen, noch hatte er Sanierungsmassnahmen ergriffen. Die Steuerschulden sowie die ausstehenden Beträge bei den Gläubigern wurden unter seiner Führung gar noch erhöht. Bis zu deren Konkursen beliefen sich die offenen Forderungen bei den beiden Firmen zusammengefast auf über CHF 490’000.00. Während der Corona-Zeit soll der Beschuldigte in seinem Amt als Firmeninhaber bei der Arbeitslosenkasse auch Kurzarbeitsentschädigungen für gänzlich erfundene Mitarbeiter angefordert und sich Entschädigungen im Umfang von weiteren CHF 75’000.00 ertrogen haben.
Weitere Opfer direkt angegangen
Der Beschuldigte machte denn auch keinen Halt vor Betrügereien im persönlichen Kontakt mit seinen Opfern. Er bot sich an, für einen Geschädigten Einkäufe zu erledigen. Für diese Aufgabe sollte er dessen Bankkarte und die mit einer Sicherheitslimite versehene kontaktlose Zahlungsfunktion verwenden. Nachdem er aber einmal den PIN-Code des Geschädigten erspäht hatte, führte innert weniger Monate Barbezüge in Gesamthöhe von CHF 7’000.00 für sich selbst durch.
Eines seiner Opfer stand gar unter Beistandschaft und war aufgrund einer gewissen Leichtgläubigkeit besonders vulnerabel. Durch geschickte Täuschungen erschlich er sich Mann über CHF 118’000.00 von dem Mann. Aufgrund der arglistigen Betrügereien des Beschuldigten blieben dem Opfer nach den Zahlungen an den Beschuldigten teilweise kaum mehr ausreichend Mittel für den eigenen Lebensunterhalt.
Nach Abschluss der Untersuchungen wirft die Kantonale Staatsanwaltschaft dem Mann diverse und wegen der kiloweisen Einfuhr von Kokain auch qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Gemäss der Anklage wird er sich weiter wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfachem teilweise gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Misswirtschaft sowie wegen dem mehrfachen Unterlassen einer Buchführung vor Gericht verantworten müssen. Für die kriminellen Auswüchse des Mannes fordert die Kantonale Staatsanwaltschaft gesamthaft eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
Quelle: Kanton Aargau / Oberstaatsanwaltschaft
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