Neuenburg NE: Feuer gegen mit Messer bewaffnete Person eröffnet

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag musste ein Polizist das Feuer gegen eine Person eröffnen, die eine dritte Person mit einem Messer bedrohte.

Die Person wurde durch einen Schuss ins Bein verletzt, schwebt aber nicht in Lebensgefahr.

Am Donnerstag, den 18. Januar 2024, gegen 01.00 Uhr kontaktierte eine in der Stadt Neuenburg wohnhafte Person die Neuenburger Notfallzentrale (CNU) und teilte mit, dass sie im Besitz eines Messers sei und drohe, sich selbst zu verletzen. Eine schnell eintreffende Polizeipatrouille fand sich in den Fluren des Gebäudes wieder, wo sich der Anrufer mit seinem Messer bewaffnet aufhielt. Ein weiterer Mann befand sich ebenfalls in diesem Korridor. Obwohl die Polizei den Messerträger wiederholt aufforderte, seine Waffe fallen zu lassen, richtete er sein Messer auf die andere Person und rannte auf diese zu. Um das Leben der anderen Person zu schützen, machte einer der Polizisten zweimal von seiner Dienstwaffe Gebrauch und traf die Person am Bein.

Die verletzte Person, die am Boden lag, konnte von den beiden Polizisten überwältigt und gerettet werden, die sofort medizinische Hilfe anforderten. Die festgenommene Person wurde von einem Krankenwagen der SPS Neuchâtel und einem Arzt des SMUR versorgt. Die verletzte Person wurde ins Spital Pourtalès gebracht und schwebt nicht in Lebensgefahr.

Die Person, die das Messer trug und durch die Schüsse der Polizei verletzt wurde, wurde identifiziert. Es handelt sich um einen 25-jährigen Schweizer Staatsbürger, der in der Stadt Neuchâtel wohnt. Die zweite Person, die sich im Gang befand, blieb unverletzt und wurde betreut.

Die Bereitschaftsstaatsanwältin leitete eine Strafuntersuchung ein, um die Umstände dieses Ereignisses zu ermitteln.

Der Fall erforderte den Einsatz von vier Patrouillen der Neuenburger Polizei, Ermittlern der Kriminalpolizei, einer Ambulanz des SPS Neuenburg und eines SMUR-Arztes.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft / Neuenburger Polizei
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Neuenburg)

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