Luzerner Polizei: Verkleidete Fasnächtler mit Waffen (Video)
Regelmässig stellen wir fest, dass kostümierte Fasnächtler (Cowboys, Jäger, Ranger, Polizei usw.) Waffen mit sich tragen. Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen.
Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Erlaubt sind nur Gegenstände, welche auf den ersten Blick als Spielzeugwaffen erkennbar und transparent sind.
Quelle: Luzerner Polizei
Titelbild: Screenshot Video / Luzerner Polizei
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