Präventive Massnahmen gegen Sachbeschädigungen an Halloween
In der Zeit zwischen Montag und Dienstag (01.11.2016) ist Halloweennacht. Der Brauch aus den USA und Irland wird seit mehreren Jahren auch im Kanton St.Gallen mit Verkleidungen, Süssigkeiten und Kürbis-Schnitzereien gefeiert.
Leider bleibt der Anlass vielmals wegen kostspieligen und gefährlichen Sachbeschädigungen in schlechter Erinnerung. Um allen Beteiligten angenehme Feierlichkeiten zu ermöglichen, hat die Kantonspolizei St.Gallen verschiedene Präventivmassnahmen getroffen.
Wie in den Vorjahren wird die Kantonspolizei St.Gallen in der Halloween-Nacht mit mehreren zusätzlichen zivilen und uniformierten Patrouillen in allen Regionen präsent sein. Nicht nur die Polizei kann dazu beitragen, Sachbeschädigungen zu verhindern.
Insbesondere Eltern und Betreiber von Verkaufsgeschäften können viel bewirken. Deshalb haben wir Geschäfte schriftlich dazu aufgefordert, mit dem Verkauf von Eiern, Rasierschaum, Mehl und ähnlichen Artikeln an Jugendliche zurückhaltend zu sein. Die Eltern von Oberstufenschülern wurden in einem Brief über die Auswirkungen von Sachbeschädigungen durch Jugendliche aufmerksam gemacht. Die Eltern können ihren Kindern am besten die Konsequenzen und Kostenfolgen, die sich aus Sachbeschädigungen ergeben, aufzeigen.
Die Kantonspolizei St.Gallen dankt allen für die Unterstützung und wünscht allen Feiernden ein friedliches Halloween-Fest!
Meldung von: Kantonspolizei St.Gallen
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