Kanton Zürich: Fahrunfähigkeit - zwei bis drei Verkehrsunfälle pro Tag
Die Fahrunfähigkeit, also das Fahren unter Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen oder in übermüdetem Zustand, gehört zu einer der häufigsten Unfallursachen.
Daher empfiehlt die Kantonspolizei „wer fährt, trinkt nicht“.
Unter Fahrfähigkeit versteht man die körperliche und geistige Fähigkeit, ein Fahrzeug während der gesamten Fahrt sicher zu führen.
Fahrfähig müssen alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sein, die ein Fahrzeug führen, unabhängig von der Anzahl der Räder. Also auch für Lenkende von Velos aller Art, von Trottinetts oder von Trendfahrzeugen.
Gründe, die zur Fahrunfähigkeit führen, sind unter anderem der Konsum von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Übermüdung. Diese Faktoren beeinträchtigen nicht nur die Reaktionsfähigkeit der lenkenden Person, sondern können auch zum sogenannten „Röhrenblick“ und damit zu einer eingeschränkten Wahrnehmung führen. Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,6 Promille steigt das Unfallrisiko auf das Zweifache an. Im Durchschnitt ereignen sich im Kanton Zürich täglich zwei bis drei Unfälle, weil der Fahrzeuglenker oder die Lenkerin fahrunfähig ist.
Seit der Einführung der beweissicheren Atem-Alkoholkontrolle kann die Alkoholkonzentration in der Atemluft gemessen werden. Diese wird in Milligramm pro Liter angegeben. Wer mit mehr als 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft Auto fährt, fährt unter Alkoholeinfluss. Ab 0,4 mg spricht man von einer qualifizierten Atem-Alkoholkonzentration, die neben einer Anzeige bei der Untersuchungsbehörde, zum sofortigen Entzug des Führerausweises führt. Für bestimmte Fahrzeuglenkende gilt sogar ein Grenzwert von 0,0 mg. Das heisst, Chauffeure von Lastwagen oder Cars, Taxifahrerinnen oder Neulenkende während der Probezeit dürfen nicht unter Alkoholeinfluss fahren. Auch unter diese Regel fallen Begleitpersonen auf Lernfahrten. Den Fahrzeugschlüssel dem Lernfahrer zu geben, weil man selbst nicht mehr fahrfähig ist, ist daher eine schlechte Idee.
Besondere Vorsicht ist bei der Einnahme von Medikamenten geboten. Zum einen können diese die Wirkung von Alkohol oder anderen Substanzen verstärken. Zum anderen kann bereits das Medikament respektive das Heilmittel zur Fahrunfähigkeit führen. Bei Unsicherheit kann eine medizinische Fachperson gefragt werden.
Wer sich also nicht fahrfähig fühlt, soll auf den öffentlichen Verkehr, ein Taxi oder eine andere Mitfahrgelegenheit ausweichen. Damit tragen alle aktiv zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich