Gebührenfinanzierung 2014 in Kantonen und Gemeinden
2014 wurden im Schweizer Durchschnitt 76% der Kosten in ausgewählten Aufgabengebieten mittels Gebühren finanziert.
Wie der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Indikator der Gebührenfinanzierung in Kantonen und Gemeinden zeigt, ist die Kennzahl damit gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben. Diese Kennzahl stellt die Gebühreneinnahmen der öffentlichen Hand, die in bestimmten Aufgabengebieten anfallen, den entsprechenden Kosten gegenüber.
Der Indikator untersucht die Gebührenfinanzierung in denjenigen Aufgabengebieten (Funktionen), welche die höchsten Gebühreneinnahmen aufweisen. Dabei handelt es sich um Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft.
Die Abbildung zeigt die Ergebnisse der einzelnen Kantone für das Total der ausgewählten Aufgabengebiete im Jahr 2014. Auf dieser aggregierten Ebene liegen die Gebühreneinnahmen in keinem Kanton über den entsprechenden Kosten. Die kantonalen Unterschiede sind dabei beträchtlich.
Kantone mit tiefen Werten, wie Genf und Uri, finanzieren entweder grosse Teile der Ausgaben in den betrachteten Funktionen über Steuern statt über Gebühren (z.B. Abfallentsorgung in Genf) oder haben bestimmte Dienstleistungen an öffentliche Unternehmen ausgelagert, welche nicht zum Staatssektor gehören (z.B. Abfallentsorgung in Uri). Kantone am oberen Ende der Skala (wie Solothurn, Freiburg und Jura) decken hingegen beinahe alle Kosten in den genannten Bereichen durch Gebühreneinnahmen.
Die Ergebnisse der Teilindizes werden nach Funktionen1 aufgeschlüsselt. Wie schon in den Vorjahren fällt von den Teilindizes der einzelnen Aufgabengebiete die Gebührenfinanzierung in den Strassenverkehrsämtern auf. Hier ist bereits der Schweizer Durchschnitt mit 119% über der Grenze, bei der sich Gebühreneinnahmen und Kosten die Waage halten.
Zwölf Kantone weisen dabei Werte auf, die – teilweise deutlich – über dem Mittelwert liegen. Bei den übrigen Teilindizes übersteigen die Einnahmen aus Gebühren nur in Einzelfällen die Kosten im jeweiligen Aufgabengebiet. Das Schweizer Mittel beträgt 67% – 79%.
Artikel von: Eidgenössische Finanzverwaltung
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