Tötungsdelikt Schafisheim AG: Prozess vor Bezirksgericht Lenzburg
Im Strafverfahren gegen den Beschuldigten des Tötungsdelikts Schafisheim kommt es ab Donnerstag, 23. Mai 2024, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg.
Die Urteilseröffnung ist auf Freitagnachmittag, 24. Mai 2024, geplant.
Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Aargau, Mobile Polizei, Länzert 10, 5503 Schafisheim statt.
Medien sowie Zuschauerinnen und Zuschauer werden gebeten, sich anzumelden.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat am 27. Juni 2023 beim Bezirksgericht Lenzburg Anklage wegen Mordes, mehrfacher Drohung, Beschimpfung und wiederholten Tätlichkeiten sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegen einen 49-jährigen Schweizer erhoben. Dieser hat seine Ehefrau zu Hause in der Nacht vom 11./12. März 2021 getötet. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert gemäss Anklage die Tötung als besonders skrupellos und damit als Mord, weil sowohl das Tatmotiv (unbegründete Eifersucht, verletzter Stolz, Rache) als auch die Ausführung der Tat (Strangulation, Nichtleisten und Verunmöglichen von Nothilfe) besonders niederträchtig gewesen seien.
Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter anderem eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, begleitet durch eine ambulante therapeutische Massnahme.
Ablauf der Verhandlung
Die gerichtliche Hauptverhandlung findet in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Aargau, Mobile Polizei, Länzert 10, 5503 Schafisheim statt. Sie beginnt am Donnerstag, 23. Mai 2024, um 08.15 Uhr und wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern. Die Urteilseröffnung ist auf Freitagnachmittag, 24. Mai 2024, geplant. Das Gericht wird im Lauf der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf orientieren.
Anmeldung
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Zuschauerinnen und Zuschauer werden aus organisatorischen Gründen ersucht, sich bis spätestens Ende April 2024 beim Bezirksgericht Lenzburg ( bezirksgericht.lenzburg@ag.ch bzw. medien.bezirksgericht.lenzburg@ag.ch) schriftlich anzumelden, unter Angabe
- des Vornamens und Namens
- des Geburtsdatums
- der Adresse
- sowie unter Einreichung
der Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte, Pass).
Medienschaffende haben zudem über das Medienunternehmen zu orientieren.
Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt. Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt.
Die angemeldeten Medienschaffenden und Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen, insbesondere über die definitive Zulassung. Weitere Auskünfte sind zurzeit nicht möglich.
Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der als Gerichtsgebäude dienenden Liegenschaft nicht gestattet sind. Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.
Quelle: Gerichte Kanton Aargau
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