CVP – entschieden gegen die Selbstbestimmungsinitiative

Die CVP Schweiz begrüsst die vom Bundesrat empfohlene Ablehnung der Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“. Der Bundesrat hatte sich damit am Mittwoch, 9. November, befasst.

Die Initiative torpediert nach Ansicht der CVP nicht nur die Interessen und Werte der Schweiz, sondern gefährdet neben dem Menschenrechtsschutz auch die sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Interessen des Landes. Weiter führt die CVP aus:

Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention?

„Mit der sogenannten ,Selbstbestimmungsinitiative‘ werden sämtliche völkerrechtlichen Verträge gefährdet. Den Initianten geht es aber eigentlich darum, die Wirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz und somit die Garantie des schweizerischen Grundrechtsschutzes auszuschalten. Wie die Initianten selber kundtun, widerspricht die Initiative der EMRK.

Ohne dies im Initiativtext explizit zu sagen, müsste die EMRK gekündigt werden. Die Schweiz wäre nach der früheren griechischen Militärdiktatur das erste europäische Land, das eine Kündigung der EMRK anstrebt. Die wäre ein Armutszeugnis und muss unbedingt verhindert werden!

Menschenrechte für CVP unantastbar

Für die CVP stehen folgende Punkte im Vordergrund:

  • Zwingendes Völkerrecht geht Landesrecht vor.
  • Verfassungsrecht hat innerstaatlichen Vorrang.
  • Vertragsrecht muss verfassungskonform sein.
  • Eine Kündigung der EMRK kommt für die CVP nicht in Frage.
  • Ein absoluter Vorrang von Landesrecht schiesst übers Ziel hinaus. Die CVP verschliesst sich der Diskussion bezüglich Verhältnis Völkerrecht/Landesrecht aber nicht.

Für die CVP sind insbesondere die Menschenrechte unantastbar. Das Vertragswerk ist eine wichtige Errungenschaft der westlichen aufklärerischen Kultur und Grundlage des Rechtstaats. Die EMRK bietet nicht zuletzt auch Schweizerinnen und Schweizern Schutz vor staatlicher Willkür im eigenen Land.

Initiative – Gefahr für Wirtschaft, Sicherheit und Glaubwürdigkeit

Das Völkerrecht ermöglicht der Schweiz ausserdem, als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemeinschaft aufzutreten und ihre Beziehungen zu anderen Staaten rechtsverbindlich zu gestalten.

Der Ursprung des wirtschaftlichen Erfolges der Schweiz liegt denn auch in der Neutralität sowie der Rechtssicherheit. Für unsere Wirtschaft sind internationale Verträge existentiell. Dieser völkerrechtliche Rahmen verschafft Unternehmen einen geregelten Zugang zu ausländischen Märkten. Auch für ausländische Unternehmen, die sich hier ansiedeln möchten, ist ein stabiler internationaler Rechtsstandort unabdingbar.

Die Initiative gibt alles in allem vor, etwas zu regeln, was man gar nicht einseitig erreichen kann: Die Verbindlichkeit von völkerrechtlichen Verträgen ergibt sich aus dem Völkerrecht, nicht aus dem nationalen Recht. Eine absolute Vorrangregelung des nationalen Rechts führt zum Verlust der Glaubwürdigkeit und der Verlässlichkeit der Schweiz als Vertragspartner. Dies beeinträchtigt die Standortattraktivität und die Glaubwürdigkeit unseres Landes massiv.“

 

Artikel von: CVP Schweiz
Artikelbild: © Sebastian Duda – shutterstock.com

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