Vorhaben zum Schutzwaldprojekt Stans ist gesichert
Die Regierung des Kantons Nidwalden hat das Schutzwaldprojekt Stans genehmigt. Gleichzeitig werden den Waldbesitzern Kostenbeträge für die erste Etappe zugesichert.
Der Orkan Lothar hatte 1999 den Schutzwald am Stanserhorn stark beschädigt, womit dessen Schutzfunktion nachhaltig beeinträchtigt wurde. In den letzten Jahren sind zwar grosse Anstrengungen unternommen worden, um die Situation zu verbessern. Zur Erhaltung und Verbesserung der Schutzwirkung sind aber auch künftig Massnahmen notwendig.
Gesunder Wald bietet vielfachen Schutz
Ein gesunder Wald vermag Lawinenanrisse zu verhindern, Bäume zu bremsen und Steinschlag zu stoppen. Der Wald reguliert zudem den Wasserhaushalt des Bodens. Um diese verschiedenen Wirkungen erzielen zu können, muss er in einem gesunden und stabilen Zustand sein. Pflege und Bewirtschaftung sind hierzu unabdingbar. Nach Untersuchungen kann die Schutzwirkung des Waldes im Gebirge bei fachgerechter Pflege 5- bis 20mal kostengünstiger erreicht werden als mit entsprechenden technischen Massnahmen.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Wald sind die Kantone verpflichtet, die Anrissgebiete von Lawinen sowie die Rutsch-, Erosions- und Steinschlaggebiete dort zu sichern, wo es der Schutz von Menschenleben und erheblichen Sachwerten erfordern. Für diese Sicherungsmassnahmen sind möglichst naturnahe Methoden anzuwenden.
Im Kanton Nidwalden erfüllen rund 4‘400 Hektaren oder knapp 60 Prozent aller Wälder eine Schutzfunktion gegenüber Naturgefahren. Im Schutzwaldprojekt Stans liegen die Waldungen am Nord- und Osthang des Stanserhorns. Der Wald schützt hier das Siedlungsgebiet und die Liegenschaften oberhalb des Dorfes ebenso wie die Liegenschaften Schilt, Huob, Geren, Staldifeld und Bad auf dem Gemeindegebiet Oberdorf.
Erste Etappe: 2016 bis 2019
Alleine mit dem Holzerlös sind die aufwändigen Holzerei- und Waldpflegearbeiten nicht zu decken. Da die Schutzwaldpflege beziehungsweise der Schutz vor Naturgefahren von grossem öffentlichem Interesse sind, helfen Bund und Kanton den Waldeigentümern, die Kosten zu decken.
Der Regierungsrat hat das Schutzwaldprojekt Stans 2016-2025 genehmigt. An den Kosten von 812‘000 Franken für die erste Etappe (2016-2019) beteiligen sich Bund und Kanton mit maximal 617‘000 Franken. Das entspricht einem Anteil von 76 Prozent. Zusammen mit dem erwarteten Holzerlös können so die Kosten gedeckt werden.
Artikel von: Kanton Nidwalden – Staatskanzlei
Artikelbild: Stans, Schweiz (Bild: © Denis Linine – shutterstock.com)