Landquart GR: Handelsfirma etikettierte Auslandsfleisch als Schweizer Herkunft
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die Strafuntersuchung zur Abklärung der Geschäftspraktiken bei einer Bündner Fleischhandelsfirma abgeschlossen und zwei Strafbefehle erlassen.
Am 7. November 2014 gingen bei der Kantonspolizei Graubünden und der Staatsanwaltschaft Graubünden gleichlautende Strafanzeigen ein, worin der anonyme Anzeigeerstatter ausführte, dass die Fleischhandelsfirma in Landquart ausländisches Fleisch neu verpacke, umetikettiere und als Schweizer Fleisch verkaufe. Zur Abklärung der Vorwürfe eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden daraufhin ein Strafverfahren, das sich gegen zwei Geschäftsführer der Firma richtete.
Im Strafverfahren wurden in den Räumlichkeiten der Fleischhandelsfirma eine Hausdurchsuchung durchgeführt, Unterlagen ausgewertet und diverse Personen polizeilich sowie staatsanwaltschaftlich befragt. Die Untersuchung ergab, dass im Zeitraum von Ende 2009 bis zum 25. Juli 2013 Geflügel- und Rindfleisch verkauft wurde, das mit Schweizer Herkunft gekennzeichnet war, obschon es sich um Fleisch aus dem Ausland handelte. Im gleichen Zeitraum wurden Produkte als Frischfleisch deklariert, obschon es mit Tiefkühlprodukten vermischt worden war.
Abnehmer der Fleischprodukte waren Hotels und Restaurants in der Ostschweiz und den Regionen Zürich und Aargau. Für die Ermittlungen wurde zudem das Amt für Lebensmittel und Tiergesundheit Graubünden beigezogen. Dessen Abklärungen ergaben keine Hinweise darauf, dass abgelaufene oder verdorbene Produkte in Umlauf kamen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die zwei Beschuldigten Strafbefehle erlassen und sie wegen mehrfacher Warenfälschung verurteilt; einen davon zudem wegen eines Delikts aus dem Nebenstrafrecht. Ein Beschuldigter wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 150.– sowie einer Busse von CHF 3’400.– bestraft; der andere mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 280.– und einer Busse CHF 6’300.–. Die beiden Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Meldung von: Staatsanwaltschaft Graubünden
Artikelbild: racorn Shutterstock (Symbolbild)