Ausweichverkehr entlang der A2 und A13 im Alpenraum – Massnahmen des Bundesrates

Das Stauaufkommen auf den Nationalstrassen im Alpenraum während der Feiertage im Frühling und den Sommerferien führt zu Ausweichverkehr.

Dieser belastet die lokale Bevölkerung stark. Der Bundesrat unternimmt bereits heute grosse Anstrengungen gegen den unerwünschten Ausweichverkehr und ergreift weitere Massnahmen im Alpenraum. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 08.05.2024 darüber beraten und Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 22.4044 Stadler verabschiedet.

Ausweichverkehr entsteht überall entlang den Nationalstrassen, wo diese ihre Kapazitätsgrenze erreicht hat. Im Mittelland und in den besonders stark vom Verkehr belasteten Städten und Agglomerationen tritt Ausweichverkehr beinahe täglich auf. Grund für den Ausweichverkehr im Alpenraum sind Verkehrsüberlastungen auf den Nationalstrassen A2 und A13. Um diese Staus zu umfahren, weichen viele Verkehrsteilnehmende auf das umliegende Strassennetz aus. Dieses ist für so grosse Verkehrsmengen nicht ausgelegt und deshalb ebenfalls rasch überlastet. Für die lokale Bevölkerung bedeutet dies zusätzliche Belastungen durch Lärm und Abgase, Reisezeitverluste im lokalen Verkehr, Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs sowie negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Das effektivste Mittel gegen Ausweichverkehr sind gut funktionierende Nationalstrassen. In den letzten Jahren hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit den Kantonen Graubünden, Tessin und Uri zahlreiche Massnahmen umgesetzt, um die Verkehrssituation auch auf den Nord-Süd-Achsen zu optimieren. Dazu gehören Einfahrtssperrungen, die Verlängerung von Ausfahrtsspuren, punktuelle Dosierungen bei den Ausfahrten und umfassende Informationskampagnen.

Zusätzliche Massnahmen

Um die Verkehrssituation weiter zu verbessern, hat der Bund nun über 80 weitere Massnahmen geprüft und deren grundsätzliche Zweckmässigkeit und Machbarkeit bewertet.

Der Bundesrat empfiehlt, automatisierte Ausfahrtsdosierung an Anschlüssen der A2 und A13 weiter zu vertiefen. Heute werden einzelne Ausfahrten manuell durch die Kantonspolizei oder Verkehrsdienste dosiert. Mit dieser Massnahme wird nur so viel Verkehr auf die Kantonsstrassen gelassen, wie diese störungsfrei verarbeiten können. Um den alpenquerende vom lokalen Verkehr zu trennen, werden auf der A2 in Fahrtrichtung Süd zudem temporäre Anschlusssperrungen vertieft analysiert und auch getestet. Aus Sicht des Bundesrates sind darüber hinaus auch Massnahmen beim kantonalen Strassennetz notwendig, beispielsweise Dosierungsanlagen vor den Dorfeinfahrten.

Slotsystem und Tunnelgebühren nicht zielführend

Ein Slotmanagementsystem, bei dem sich Verkehrsteilnehmende für eine Durchfahrt durch den Gotthard- oder San Bernardinotunnel für einen bestimmten Zeitslot anmelden müssen, ist in der Praxis nicht realistisch. Für die Umsetzung wären grossflächige Warteräume nötig. Diese Flächen stehen auf den Zufahrtsrampen zu den Alpentunneln nicht zur Verfügung.

Eine Benutzungsgebühr für die Alpenquerungen hätte zwar einen positiven Einfluss auf die Verkehrssituation, würde aber dazu führen, dass der Kanton Tessin nur noch über gebührenpflichtige, ganzjährige Strassenverbindungen mit den restlichen Landesteilen verbunden wäre. Der Bundesrat erachtet dies aus Gründen des Landeszusammenhalts als nicht opportun. Die Einführung einer Benutzungsgebühr käme zudem einer Abkehr des in der Bundesverfassung verankerten Grundsatzes der gebührenfreien Benützung öffentlicher Strassen gleich und würde eine Verfassungsänderung bedingen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Tatohra – shutterstock.com

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