Zoll entdeckt 24 illegale Reinigungskräfte in zwei Hotels
München. Die Reinigungskräfte hatten weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben am 17. Juni zwei Hotels im Bereich der Messe München überprüft.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich 24 beschäftigte Reinigungskräfte aus Osteuropa. Um sich hier legal aufhalten und einer Tätigkeit nachgehen zu dürfen, hätten die Reinigungskräfte einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis benötigt; diese konnten sie jedoch nicht vorlegen.
„Gegen die Reinigungskräfte wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Nach Durchführung der Maßnahmen wurden die Beschuldigten entlassen und müssen aller Voraussicht, auf Weisung der jeweils zuständigen Ausländerbehörden, innerhalb von zwei Tagen das deutsche Staatsgebiet verlassen.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der vorsätzlichen illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Quelle: Hauptzollamt München
Titelbild: Symbolbild © Hauptzollamt München