Stadt St.Gallen SG: Deutscher (43) schlägt Pitbull mit Axt in den Rücken – Tier tot

Am Montag (24.06.2024) kam es auf der Schönaustrasse zu einer Konfrontation zwischen zwei Hunden.

Die Hundehaltenden konnten die Tiere nicht voneinander trennen. Ein Anwohner beobachtete die Situation und schlug dem Pitbull mit einer Axt in den Rücken. Der Pitbull verstarb auf dem Weg zum Tierarzt.

Am Montagabend gegen 19.30 wurde der Einsatzzentrale der Stadtpolizei St.Gallen ein Angriff zwischen zwei Hunden an der Schönaustrasse gemeldet. Es kam zu einer Konfrontation zwischen einem angeleinten Pitbull und einem freilaufenden Malteser. Der Pitbull biss dem Malteser in den Nacken und liess nicht mehr los. Beide Hundehaltende sowie Passanten versuchten die beiden Hunde zu trennen.

Eine Anwohnerin und ein Anwohner konnten die Situation von ihrem Balkon aus beobachten. Mit einer Kampfaxt und einem Küchenmesser begaben sich beide aus der Wohnung zu den Hunden. Der 43-jährige Deutsche schlug mit der Axt dem Pitbull in den Rücken. Der Malteser wurde daraufhin losgelassen. Der Pitbull wurde schwer verletzt und verstarb auf dem Weg zum Tierarzt. Die genauen Hintergründe sind noch unklar und werden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft St.Gallen geklärt.

Vorgehen bei Hundekämpfen

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass bei Hundekämpfen grosse Vorsicht geboten ist.

Folgendes ist zu beachten:

  • Sofort die Polizei informieren und sich nicht selbst in Gefahr bringen.
  • Ruhe bewahren, nicht laut schreien oder Tiere schlagen – dies macht sie meist noch aggressiver.
  • Nach Möglichkeit versuchen, einen Überraschungseffekt zu erzeugen – bspw. Wasser auf die Hunde schütten oder eine Jacke auf sie werfen. Der kurze Schockmoment kann möglicherweise genutzt werden, um die Tiere zu trennen.
  • Weiter besteht die Möglichkeit, die beiden Hunde gleichzeitig an den Hinterbeinen vom Boden aufzuheben, wodurch sie möglicherweise loslassen. Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Vorgehen für Menschen gefährlich werden kann, da die Tiere zubeissen könnten.

 

Quelle: Stadtpolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei St.Gallen (Google)

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