A13 / Lostallo – Mesocco GR: Baupiste ab 10. Juli zweispurig in Betrieb

Die Bauarbeiten an der zerstörten A13 schreiten planmässig voran. Gemäss aktueller Einschätzung wird am 10. Juli 2024 eine Baupiste mit mindestens einer Fahrspur pro Richtung zur Verfügung stehen.

Weiter plant das ASTRA Massnahmen, um den Verkehr auf den Alternativrouten möglichst flüssig zu halten.

Die Bauarbeiten zum Wiederaufbau der A13 zwischen Lostallo und Mesocco schreiten planmässig voran. Seit gestern laufen Arbeiten, um die Moesa wieder in ihr gewohntes Bett zurückzuführen. Diese Arbeiten können früher als geplant abgeschlossen werden. Bereits konnten erste Schüttungsarbeiten für den Aufbau der neuen Strasse durchgeführt werden. 30 Bauarbeitende, 10 Grossbagger, mehrere Dumper und Walzen sind dafür im Einsatz. Das ASTRA holt aktuell Bewilligungen ein, dass die Arbeiten am Wochenende fortgeführt werden können.

Nach aktueller Planung wird am 10. Juli eine Baupiste für PW und LKW mit je einer Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Bedingung dafür sind ein reibungsloser Bauablauf sowie stabile Witterungsverhältnisse. Die Arbeiten zur kompletten Wiederherstellung der Fahrbahn in beide Fahrtrichtungen dürften voraussichtlich noch bis Ende Jahr dauern.

Folgen des Ferienbeginns

Der Transitverkehr wird seit Samstagvormittag, 22. Juni 2024, grossräumig über die Autobahn A2 umgeleitet. Die Information erfolgt über die Verkehrsmeldungen sowie über die Wechseltextanzeigen auf den Strassen. Als weitere Alternativrouten stehen zudem die Simplon-Route und der Grosse St. Bernhard zur Verfügung.

Die Sperrung der A13 hatte bisher nur geringen Einfluss auf die alternativen Routen. Die anstehenden Ferien im In- und Ausland werden jedoch einen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen auf den Schweizer Strassen haben. Nachfolgende Tabelle zeigt die Ferienbeginne im In- und Ausland:

Ferienbeginn

8. Juni: Italien

15. Juni: Kanton Tessin

22. Juni:
Deutschland: Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

29. Juni:
Schweiz: AI, BL (teilw.), BS, FR (teilw), GE, GL, GR (teilw), OW (teilw), VD, VS
Österreich: Burgenland, Niederösterreich, Wien
Belgien: Flandern

6. Juli:
Schweiz: AG, AR, BL (teilw.), BE, FR (teilw.), GR (teilw.), JU, NE, NW, OW (teilw.), SG, SH, SZ, SO, TG, UR, ZG
Deutschland: Nordrhein-Westfalen
Frankreich: Ganzes Land
Österreich: Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
Belgien: Wallonien
Niederlande: Gelderland (Süd), Limburg, Nordrabant (Süd), Zeeland

13. Juli:
Schweiz: ZH
Deutschland: DE: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Niederlande: Flevoland (Mitte), Gelderland (Mitte), Nordrabant (Mitte), Südholland, Utrecht (Mitte

20. Juli:
Deutschland: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Niederlande: Drente, Flevoland (Nord), Friesland, Gelderland (Nord), Groningen, Nordholland, Overijssel, Utrecht (Nord

27. Juli:
Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern

Während am kommenden Wochenende noch mit wenig Mehrverkehr zu rechnen ist, wird der Ferienbeginn am 6. Juli jedoch spürbar sein. Insbesondere auf der A2 ist mit längeren Staus als üblich zu rechnen. Mit den bekannten Massnahmen wie Sperrungen von Ein- und Ausfahrten können die Dörfer entlang der A2 im Kanton Uri möglichst vor Ausweichverkehr entlastet werden. Die geplante Teileröffnung der A13 ab dem 10. Juli 2024 wird die Alternativrouten wieder entlasten.

Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses

Das ASTRA steht zudem mit den Bahnunternehmen für den Personen- und Warentransport im Austausch. Die SBB wird an den Wochenenden 11’000 zusätzliche Plätze anbieten. Das Unternehmen HUPAC, Mitbetreiber der „Rollenden Landstrasse“ (Transportsystem für den begleiteten kombinierten LKW-Verkehr auf der Schiene) hat heute kommuniziert, vorübergehend zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Das ASTRA arbeitet zudem weiter an Lösungen, wie der Schwerverkehr auf der Gotthard-Achse so verlässlich wie möglich abgewickelt werden kann. Eine lokal und zeitlich begrenzte Aufhebung des Nachtfahrverbots unter Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) ist in Konkretisierung. Weiter wird abgeklärt, wie der S-Verkehr (Binnengüterverkehr) am Gotthard während der Schliessung der A13 zusätzlich priorisiert werden kann.







 

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Bildquelle: Bundesamt für Strassen ASTRA

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