Zoll beschlagnahmt 3.000 Zigaretten und diverse gefälschte Kleidungstücke
Düsseldorf. Das manche Reisende aus ihren Taten nichts lernen, stellten die Zöllnerinnen und Zöllner am 05.08.2024 am Düsseldorfer Flughafen fest.
Dort fiel ihnen ein Reisender aus Antalya (Türkei) auf, der sich eilig mit seinem Gepäck von den Gepäckbändern entfernte und augenscheinlich einen Ausgang suchte, der nicht von Zollbeamten besetzt war.
Die Zöllner eilten ihm daraufhin nach und konnten ihn kurz darauf anhalten und zur Kontrolle seines Gepäcks bitten. Der 54-jährige Deutsche mit Wohnsitz in der Türkei reiste mit drei großen Kartons, sowie Handgepäck.
In den Kartons fanden die Zöllnerinnen und Zöllner nicht nur insgesamt 3.000 Stück Zigaretten diverser Marken, sondern auch eine Vielzahl original verpackter Kleidungsstücke bekannter Luxusmarken. Bei diesen wurde schnell ersichtlich, dass es sich ausschließlich um Produktfälschungen handelte. Der Reisende gab an, all diese Sachen lediglich für Freunde und Familie mitgebracht zu haben, keinen Handel damit zu treiben und am folgenden Tag auch bereits wieder zurück in die Türkei reisen wolle.
Diese Aussage wollten ihm die Zollbeamten nicht so recht glauben. Vor allem die Kleidung befand sich in Verkaufsverpackungen und besaß Preisschilder mit in Euro ausgezeichneten Preisen. Als bei einem Datenabgleich zudem festgestellt wurde, dass gegen den Reisenden bereits im Jahre 2023 zwei Strafverfahren wegen Nichtanmeldung von Zigaretten durch den Zoll eingeleitet wurden, sahen die Zöllnerinnen und Zöllner es als gesichert an, dass hier ein gewerblicher Hintergrund vorlag und nicht die Familie beschenkt werden sollte.
Noch vor Ort leiteten sie Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung wegen der Zigaretten und des Bannbruchs wegen der gefälschten Kleidungsstücke zu gewerblichen Zwecken gegen den Reisenden ein. Ab hier wollte sich der Beschuldigte nicht weiter zum Sachverhalt äußern. Die weitere Bearbeitung des Falles obliegt nun der Staatsanwaltschaft. Die Zigaretten und Kleidungsstücke wurden beschlagnahmt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf
Bildquelle: Hauptzollamt Düsseldorf