Kanton Glarus: Leistungsvereinbarung mit dem Frauenhaus St.Gallen wird abgeschlossen
Der Kanton Glarus schliesst mit dem Frauenhaus St. Gallen zwei Leistungsvereinbarungen zur Finanzierung der Plätze im Frauenhaus und der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer ab.
Der Kanton Glarus schliesst mit dem Frauenhaus St. Gallen zwei Leistungsvereinbarung ab, um ausreichend Plätze in Not- und Schutzunterkünften für Frauen und Kinder zur Verfügung stellen und rund um die Uhr eine zentrale Opferhilfe-Telefonnummer anbieten zu können.
Der Kanton beziehungsweise die kantonalen Beratungsstellen leisten Opfern von Straftaten und deren Angehörigen sofortige, mittelfristige und langfristige Hilfe. Aufgrund der tiefen Bevölkerungszahl verfügt der Kanton Glarus über kein eigenes Frauenhaus. Schutzbedürftige Personen sind deshalb auf eine Unterbringung in einem ausserkantonalen Frauenhaus angewiesen.
Um stets genügend Plätze zur Verfügung zu stellen, darf das finanzielle Risiko bei schwankender Auslastung nicht allein auf den Frauenhäusern und dem Standortkanton lasten. Der Kanton Glarus leistet deshalb einen jährlichen Sockelbeitrag von 24’000 Franken an das Frauenhaus St. Gallen.
Die zentrale Opferhilfe-Telefonnummer wird ab Ende 2025 in Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus St. Gallen eingeführt und ermöglicht Synergien mit dem Frauenhaus St. Gallen und den beteiligten Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden. Die ausgehandelte Lösung von 6200 Franken pro Jahr ist sowohl im Vergleich zu einer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen als auch zu einer internen Lösung günstiger und wird Ende 2027 entsprechend der effektiven Nutzung evaluiert und allenfalls angepasst.
Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus / iStock