Regierungsrat entlässt Gemeindeammann von Wohlen aus dem Amt

Der Regierungsrat sieht keine Vertrauensbasis mehr für eine Zusammenarbeit von Walter Dubler mit dem Gemeinderatskollegium und der Gemeindeverwaltung.

Daher entlässt der Regierungsrat Walter Dubler mit Wirkung ab 1. März 2017 aus dem Amt als Gemeindeammann von Wohlen.

Er sieht eine Rückkehr ins Amt als Gemeindeammann als eine Gefährdung des ordnungsgemässen Funktionierens des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung. Die administrative Untersuchung sowie zwei Aufsichtsanzeigen haben gezeigt, dass die vorgeworfenen Sachverhalte zutreffen.

Der Regierungsrat hat die Entwicklung der Situation in Wohlen (siehe Rückblick unten) und den nun vorliegenden Bericht zur administrativen Untersuchung analysiert. Er ist dabei zur Erkenntnis gelangt, dass aufgrund des Verhaltens von Walter Dubler eine Rückkehr ins Amt des Gemeindeammanns das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats sowie der Gemeindeverwaltung von Wohlen gefährden würde.

Der Regierungsrat sieht keine Vertrauensbasis mehr gegeben für eine weitere Zusammenarbeit von Walter Dubler mit dem Gemeinderatskollegium sowie der Gemeindeverwaltung. Aufgrund dieser Umstände hat er den Entscheid gefällt, Walter Dubler mit Wirkung ab 1. März 2017 disziplinarisch als Gemeindeammann von Wohlen zu entlassen. Einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen.

Für den Regierungsrat stellte das Schreiben des Gemeinderates Wohlen vom 7. November 2016 ein gewichtiges Entscheidungskriterium dar. Darin wird ausgeführt, dass ein adäquates Funktionieren der politischen Gremien und der Gemeindeverwaltung aufgrund der vorgefallenen Ereignisse unrealistisch sei.

Der Gemeinderat Wohlen befürchtet, dass eine Wiederaufnahme der Amtstätigkeit zu Verunsicherungen und Irritationen führen und die eingeleiteten Reformbemühungen gefährden könnte.

Disziplinarische Entlassung ist unabhängig vom Strafverfahren angezeigt

Die administrative Untersuchung kommt zum Schluss, dass sich Walter Dubler als Gemeindeammann mehrfach Pflichtverletzungen hat zuschulden kommen lassen. Mit seinem Verhalten habe er gegen die Herausgabepflicht, die Treuepflicht, Interessenwahrungspflicht sowie die Ausstands- und Zuständigkeitsregeln verstossen.

Dabei wiege die Verletzung der Herausgabepflicht besonders schwer, weil Zahlungen bewusst nicht abgeliefert wurden, um sich einen unzulässigen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch die Verletzung der Kompetenzregelungen sei absichtlich erfolgt.

Dass dabei rechtswidrige Weisungen an unterstellte Mitarbeitende erfolgt seien, habe das Vertrauen zerstört und die Zusammenarbeit der Verwaltung massiv beeinträchtigt. Der Bericht zur administrativen Untersuchung hält auch fest, dass Walter Dubler wenig Einsicht in sein Fehlverhalten zeige und teilweise versuche, seine eigene Verantwortung auf andere abzuschieben.

Laut Gemeindegesetz hat der Regierungsrat sicherzustellen, dass Gemeindebehörden und andere unter Staatsaufsicht stehende Körperschaften ihre Geschäfte vorschriftsgemäss führen. Die Aufsicht des Kantons dient in erster Linie dazu, dass die Gemeindebehörden funktionieren und ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäss wahrnehmen können. Ist dies nicht mehr der Fall, hat der Regierungsrat gemäss den gesetzlichen Grundlagen die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um ein ordnungsgemässes Funktionieren wieder sicherzustellen.

Gemäss Gemeindegesetz kann der Regierungsrat Mitglieder von Behörden bei Strafuntersuchungen wegen eines schweren Vergehens oder eines Verbrechens im Amt einstellen. Er kann zudem Mitglieder von Behörden bei schwerer Pflichtversäumnis entlassen. Im Verfahren vor dem Regierungsrat wurden unabhängig vom Strafverfahren die Sachverhalte festgestellt und die Würdigung des Fehlverhaltens vorgenommen.

Der Regierungsrat kommt aufgrund des Ergebnisses der Untersuchung zum Schluss, dass im Falle von Walter Dubler die in Paragraph 103 des Gemeindegesetzes vorgesehene disziplinarische Entlassung angezeigt ist, unabhängig vom weiteren Verlauf des Strafverfahrens. Der Regierungsrat hat dabei in erster Linie die Auswirkungen der Verfehlungen auf das Funktionieren des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung beurteilt.

Zwei Aufsichtsanzeigen beantwortet

Parallel zur administrativen Untersuchung hat der Regierungsrat zwei Aufsichtsanzeigen gegen Walter Dubler abklären lassen, die vom damaligen Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eingereicht worden waren.

Die Anzeige vom 1. September 2015 betraf Lohnzahlungen an einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter, die Anzeige vom 7. März 2016 eine ungerechtfertigte Zahlung von 3000 Franken an eine Kadermitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Wohlen für Weiterbildungskosten. In der Beantwortung der beiden Aufsichtsanzeigen stellt der Regierungsrat fest, dass der angezeigte Sachverhalt zutrifft.

In der administrativen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Gemeinde Wohlen die Entschädigungen an die Gemeinderäte sowie die Kompetenz zur Wahl von Abgeordneten in Gemeindeverbände klarer zu regeln beziehungsweise den Bestimmungen der Gemeindeordnung anzupassen hat. Ein Teil dieser Vorgaben wurden bereits umgesetzt.

Ersatzwahlen Gemeinderat und Gemeindeammann

Der Gemeinderat von Wohlen hat in seinem Schreiben an den Regierungsrat vom 7. November 2016 für den Fall einer Entlassung von Walter Dubler als Gemeindeammann von Wohlen Ausführungen zu den Ersatzwahlen für den Gemeinderat und das Amt des Gemeindeammanns gemacht.

Es sei im Interesse der Gemeinde, wenn für den Rest der Amtsperiode bis am 31. Dezember 2017 auf eine Ersatzwahl verzichtet werden könne. Der Gemeinderat verwies in diesem Zusammenhang auf die angestrebte Verwaltungsreform mit einem neuen Führungsmodell für die Gemeinde Wohlen.

Im Februar 2017 sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine Gesamtrevision der Gemeindeordnung abstimmen. Der Regierungsrat führt dazu aus, dass die Thematik des Wahl-termins nicht Gegenstand der von ihm zu entscheidenden Verfahren war und verweist den Gemeinderat Wohlen ans Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI).

Rückblick: Der Regierungsrat ordnete im September 2015 administrative Untersuchung an

Der Regierungsrat beauftragte am 23. September 2015 aufgrund verschiedener Vorkommnisse seinen Rechtsdienst, zusammen mit der Finanzkontrolle eine administrative Untersuchung gegen den Gemeinderat Wohlen durchzuführen.

Dies im Zusammenhang mit den öffentlichen Vorwürfen, Gemeindeammann Walter Dubler habe zu seinen Gunsten unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge einzahlen lassen und von Dritten bezogene Sitzungsgelder unzulässigerweise nicht der Gemeindekasse abgeliefert.

Bereits am 1. September 2015 war eine Aufsichtsanzeige gegen Walter Dubler eingereicht worden, weil er einem arbeitsunfähigen Mitarbeiter eine Lohnzahlung unzulässigerweise habe zukommen lassen.

Am 8. Oktober 2015 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegen Walter Dubler Anklage wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung erhob.

Der Gemeinderat von Wohlen ersuchte am 9. Oktober 2015 den Regierungsrat, Gemeindeammann Walter Dubler zu suspendieren. Der Regierungsrat beschloss am 11. November 2015, Walter Dubler im Amt als Gemeindeammann vorläufig bis zum Abschluss des Strafverfahrens einzustellen, unter Vorbehalt einer Anpassung der Befristung aufgrund veränderter Umstände.

Am 7. März 2016 wurde eine weitere Aufsichtsanzeige gegen Walter Dubler eingereicht, weil er einer Kadermitarbeiterin der Gemeindeverwaltung eine ungerechtfertigte Zahlung für Weiterbildungskosten zukommen liess.

Am 11. März 2016 wurde Walter Dubler vom Bezirksgericht Zurzach wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs schuldig gesprochen; vom Vorwurf des mehrfachen Betrugs gemäss einer Zusatzanklage wurde er freigesprochen.

Das Aargauer Obergericht bestätigte Ende September 2016 das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach und sprach Walter Dubler auch gemäss Zusatz-anklage schuldig; das Strafmass wurde verschärft. Walter Dubler hat gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Dieses Verfahren ist noch hängig.

 

Quelle: KANTON AARGAU Staatskanzlei
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