E-ID - Bundesrat trifft Technologie-Entscheid
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 die Grundsätze der technischen Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes (E-ID) festgelegt. Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen.
Gleichzeitig wurde der Bundesrat über den künftigen Namen der Vertrauensinfrastruktur informiert: Die elektronische Brieftasche des Bundes heisst SWIYU.
Derzeit ist geplant, die neue E-ID des Bundes im Jahr 2026 einzuführen. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, arbeitet der Bund bereits jetzt an der technischen Umsetzung. Die Umsetzung beinhaltet sowohl die Entwicklung der E-ID als auch den Aufbau der für den Betrieb notwendigen Vertrauensinfrastruktur. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Grundsätze für die technische Umsetzung festgelegt.
Die öffentliche Konsultation zur technischen Umsetzung hat gezeigt, dass die neue E‑ID und die Vertrauensinfrastruktur sowohl den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, als auch deren internationale Nutzung ermöglichen sollen. Um beide Ziele umfassend zu erfüllen, ist der Einsatz von unterschiedlichen Technologien notwendig. Die umfangreichen Abklärungen des EJPD haben nun ergeben, dass zum Zeitpunkt der Einführung der E-ID im Jahr 2026 erst eine Technologie eingesetzt werden kann. Für zusätzliche Lösungen sind weitere Entwicklungen notwendig.
Technische Entwicklungen für noch mehr Datenschutz sind im Gang
Die technische Umsetzung der E-ID erfolgt deshalb in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird eine hoch sichere Vertrauensinfrastruktur eingeführt. Parallel dazu wird an einer Lösung gearbeitet, damit in einem zweiten Schritt den noch höheren Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen werden können. Insbesondere soll es künftig nicht mehr möglich sein, die verschiedenen Nutzungen der E‑ID einer Person zuzuschreiben resp. nachvollziehen zu können. Diese sogenannte Unverknüpfbarkeit soll schnellstmöglich realisiert werden. Entsprechend werden dafür Forschungsmittel von 1 Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Interessierte Kreise werden sich an der Erarbeitung der Lösung beteiligen können.
Die E-ID gewährleistet mit einer Reihe von Vorkehrungen einen hohen Datenschutz. So ist sie unter anderem aufgrund der dezentralen Datenspeicherung ausschliesslich auf dem Smartphone der Inhaberin oder des Inhabers vorhanden und dort vor unerlaubtem Zugriff geschützt. Ausserdem entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer selber, wem sie welche Daten übermitteln. Namentlich kann der Nachweis erbracht werden, über 18 Jahre alt zu sein, ohne das genaue Geburtsdatum oder gar den Namen preiszugeben. Weiter haben Drittpersonen, Unternehmen oder Behörden keine Kenntnisse darüber, wann und wie die E-ID überall eingesetzt wird.
Damit Behörden des Bundes und der Kantone sowie Private erste Erfahrungen mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Vertrauensinfrastruktur sammeln können, wird seit März 2022 eine öffentliche Testumgebung betrieben. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2025 wird diese bereits mit derjenigen Technologie betrieben, die in einer ersten Phase für die E-ID eingesetzt werden soll. Der Quellcode einzelner Bestandteile der neuen Testumgebung wurde als Open Source veröffentlicht und ist damit für alle Interessierten frei und kostenlos zugänglich. Weitere Quellcodes werden folgen.
Die neue elektronische Brieftasche des Bundes heisst SWIYU
Aufgrund der technischen Abhängigkeiten war es notwendig, bereits jetzt den Namen der künftigen Vertrauensinfrastruktur festzulegen: Die elektronische Brieftasche des Bundes heisst SWIYU. SWIYU ist ein Kunstwort, das drei wichtige Komponenten enthält: SWI steht für die Schweiz (Switzerland), I steht für Ich, Identität und Innovation und YU steht für Du (you) und Einigkeit (unity). Das Logo der künftigen Anwendung, in der die E-ID und weitere elektronische Nachweise gespeichert und genutzt werden können, ist auf der Webseite des E-ID-Projekts zu sehen.
Quelle: Der Bundesrat
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