Bund und Kantone treiben Digitalisierung der Strafjustiz weiter voran

Die Kommunikation zwischen den Strafjustizbehörden soll künftig durchgängig digital möglich sein.

Dazu sind weitere Digitalisierungsschritte und die Harmonisierung der entsprechenden Informatiksysteme nötig.

Zu diesem Zweck soll eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden, an der sich der Bund und die Kantone beteiligen. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat seine Teilnahme zugesichert und das EJPD beauftragt, die dafür notwendige Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) zu unterzeichnen.

Im Jahr 2015 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Programm zur Harmonisierung der Informatik (HIS) in der Strafjustiz geschaffen. Der Bund beteiligt sich seit 2016 daran. Mit diesem Programm sollen sich die Behörden des Bundes und der Kantone im Bereich der Informatik vernetzen und ihre Arbeitsprozesse vereinheitlichen. Unter anderem soll die Kommunikation beziehungsweise die Übermittlung von Daten und Dokumenten zwischen der Polizei, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten und dem Straf- und Massnahmenvollzug künftig durchgängig digital erfolgen.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Strafjustiz wurden in den letzten Jahren zahlreiche Projekte im Programm HIS aufgenommen. Um den steigenden Anforderungen und der zunehmenden Bedeutung des Programms gerecht zu werden, hat die KKJPD entschieden, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu gründen. Diese wird in der Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem Bund über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) geregelt.

Der Bundesrat begrüsst die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Bereich der Strafjustiz. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat er beschlossen, dass sich der Bund an der neuen öffentlich-rechtlichen Körperschaft beteiligen will. Entsprechend hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, die interkantonale Vereinbarung VHIS für den Bund zu unterzeichnen. Die Körperschaft kann erst gegründet werden, wenn mindestens 18 Kantone die Vereinbarung unterzeichnet haben.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © rarrarorro – shutterstock.com

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