Niederhelfenschwil SG: Hanfindooranlage - es handelte sich um Industriehanf

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beschlagnahmte am 1. September 2016 Hanfpflanzen in Niederhelfenschwil.

Die Auswertung des THC-Gehalts ergab, dass es sich um sogenannten „Industriehanf“ handelt.

Am 1. September 2016 kam es im Rahmen einer Strafuntersuchung in einem Obstbaubetrieb in Enkhüseren in Niederhelfenschwil zu einer Hausdurchsuchung. Dabei wurde auch eine nicht angemeldete Hanfindooranlage festgestellt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen beschlagnahmte die vorgefundenen Pflanzen und die zur Aufzucht verwendeten Gerätschaften. Ein Teil der Pflanzen wurden zur Ermittlung des THC-Gehalts an den Forensisch-Naturwissenschaftlichen Dienst der Kantonspolizei St.Gallen übergegeben. Die restlichen Pflanzen wurden vernichtet.

Die Untersuchung ergab, dass der THC-Gehalt dieser aufgezogenen Pflanzen unter einem Prozent liegt und es sich somit um sogenannten „Industriehanf“ handelt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen wird die Untersuchung wegen Verdachts der Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes einstellen und die Entschädigung des Beschuldigten prüfen. Die beschlagnahmten Gerätschaften werden dem Beschuldigten herausgegeben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
Artikelbild: Symbolbild © OSSOBUKO – shutterstock.com

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