Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg zieht für das Jahr 2016 positive Bilanz
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg (StA) präsentiert für das Jahr 2016 eine sehr positive Bilanz. Begünstigt durch eine Abnahme der registrierten Verfahren, ist es gelungen sowohl die Anzahl der hängigen als auch der Verfahren, die älter als 12 Monate sind, spürbar zu verringern.
Trotz eines Arbeitsanstiegs aufgrund der Zunahme der Haftfälle, hat die StA die Anzahl der erledigten Dossiers erhöht, dies vor allem im Strafbefehlsverfahren.
Im Verlauf des Jahres 2016 hat die Staatsanwaltschaft 13‘291 neue Fälle registriert (15‘000 im Jahr 2015). Davon war bei 11‘895 (13‘280) die Täterschaft jeweils bekannt. Der Anteil deutschsprachiger Verfahren betrug wie im Vorjahr 16%.
Im Jahr 2016 hat die Staatsanwaltschaft 8‘789 (8‘436) Strafbefehle erlassen. Gegen 4.6% (unverändert) dieser Strafbefehle wurde Einsprache erhoben. 3‘721 Fälle haben zu Nichtanhandnahmeverfügungen, Sistierungen und Verfahrenseinstellungen geführt (3‘850), Im Jahr 2016 haben die Staatsanwälte insgesamt 336 Anklagen erhoben (331) und 231 nachträgliche Entscheide in der Rolle des Strafvollzugsrichters gefällt (207). Rund 66% der Fälle, die zu einer Nichtanhandnahmeverfügung, Sistierung, Einstellung oder einem Strafbefehl führten, konnten innerhalb einer Frist von 3 Monaten erledigt werden (67%).
Die am 31. Dezember 2016 noch hängigen Verfahren sind auf 3‘807 (4‘607) Fälle gesunken. Bei den Verfahren, die älter als 12 Monate sind, kam es zu einer Verminderung der Anzahl auf 429 (462) Fälle.
Die Zahl der Inhaftierten blieb nach wie vor hoch und betrug 272 Personen (224) bei 24‘228 Hafttagen (20‘791).
Die Staatsanwälte haben im Jahr 2016 zudem in 22 Fällen (23) ein Rechtsmittel ergriffen, 17 davon beim Kantonsgericht (19) und 5 beim Bundesgericht (4). Der Generalstaatsanwalt hat im Rahmen seiner Kontrollfunktion seine Genehmigung für Nichtanhandnahmeverfügungen, Sistierungen und Verfahrenseinstellungen in 2 Fällen verweigert (6) und gegen 19 Strafbefehle Einsprache erhoben (22).
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg / Fabien GASSER, Generalstaatsanwalt
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