Hinwil ZH: Psychisch kranker Sohn stach auf seinen Vater ein

Ein 18-jähriger Jugendlicher stach im Februar letzten Jahres mit einem Messer auf seinen Vater ein. Aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Störung muss er aber nicht ins Gefängnis. Das Urteil soll am Wochenende gefällt werden.

Die Tat ist Höhepunkt einer Familientragödie, die sich ständig zuspitzte. Der als sehr intelligent beschriebene Sohn fühlte sich in seinem Elternhaus unerwünscht und glaubte, er könne seinen Eltern nichts recht machen. Der Vater wusste mit der Zurückgezogenheit und Passivität seines Sohnes nicht umzugehen.

Immer wieder sagte der Vater seinem 18-jährigen Sohn, dass er ausziehen solle – so auch am Tattag. Gegen Abend ging der Vater ins Zimmer des Sohnes, rüttelte ihn wach und forderte ihn auf zu „verreisen“.

Laut dem „Tages-Anzeiger“ folgte daraufhin ein heftiger Wortwechsel, in dessen Verlauf der Sohn seinen Vater ein „Schwein“ und „inkompetenten Idioten“ nannte. Der Vater erwiderte: „Lieber so ein Schwein als so ein nutzloses Arschloch wie du.“

Der Sohn ergriff daraufhin ein Rüstmesser mit einer acht Zentimeter langen Klinge und stach dem Vater in den Rücken, wobei er sein Brustfell verletzte. Als Folge trat Luft in den Brustkorb, Lebensgefahr bestand für den Vater aber nicht. Geschockt alarmierte der Sohn die Polizei und Sanität.

Sohn psychisch schwer angeschlagen

Der Sohn hatte bereits Aufenthalte in sozialpädagogischen Einrichtungen hinter sich, die aber abgebrochen wurden, weil die Gemeinde nicht bezahlte. Ebenso zeigten Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken keinen Erfolg.

Eine sinnvolle Therapie hat der Sohn nicht bekommen. Dies sprach der Richter am Donnerstag mit deutlichen Worten an: „Wir haben es mit einem Beschuldigten zu tun, dessen innere Nöte und Krankheit als solches nicht erkannt wurden und dessen psychisches Leiden nicht wirklich wirksam behandelt wurde.“

Denn erst im Rahmen der Strafuntersuchung wurde erkannt, dass der Jugendliche an einer schweren psychischen Erkrankung – von Fachleuten Autismusspektrumstörung genannt – leidet.

Urteil steht noch aus

Nach dieser Diagnose war sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung die Notwendigkeit einer stationären Behandlung des 18-Jährigen klar.

Dabei ist noch offen, ob das Bezirksgericht die Tat als versuchte Tötung oder versuchten Totschlag wertet.

 

Übernommen von „20 Minuten“ und bearbeitet von belmedia Redaktion
Artikelbild: Evlakhov Valeriy – shutterstock.com

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