Warnung vor dem Tragen der aufblasbaren Kopfbedeckungen „Sheriff“ und „Krone“

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor dem Tragen der aufblasbaren Kopfbedeckungen „Sheriff“ und „Krone“. Die beiden Kopfbedeckungen sind leicht entzündbar.

Um Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, die Kopfbedeckungen nicht zu verwenden. Die Produkte wurden umgehend vom Markt genommen.

Das Kantonale Laboratorium Thurgau hat das BLV über die leichte Brennbarkeit der beiden Kopfbedeckungen „Sheriff“ und „Krone“ informiert. Die Kopfbedeckungen entsprechen nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Entflammbarkeit von Spielzeugen. Die betroffenen Produkte wurden umgehend vom Markt genommen.

Es handelt sich um folgende Produkte (verkauft bei Lidl Schweiz):

Aufblasbare Kopfbedeckung für Karneval – Sheriff; 2-teilig

  • lAN 272083
  • Barcode 4032611207161

Aufblasbare Kopfbedeckung für Karneval – Krone; 2-teilig

  • lAN 272083
  • Barcode 4032611207185


Um Risiken auszuschliessen und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, empfiehlt das BLV, das Tragen der Kopfbedeckung zu unterlassen.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Artikelbilder: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

 

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