Kanton Zug: Mehrere Lenker wegen Alkohol und Drogen aus dem Verkehr gezogen

Die Zuger Polizei hat am Wochenende gleich mehrere fahrunfähige Personen gestoppt.

Sie müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Am Samstagabend (11. Februar 2017), kurz nach 22:00 Uhr, fiel einer Patrouille auf der Weststrasse in Baar die unsichere Fahrweise einer 72-jährigen Lenkerin auf. Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte Alkoholsymptome fest. Die durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.88 mg/l.

Wenige Minuten später konnte an der Gubelstrasse in der Stadt Zug ein 38-jähriger Autofahrer gestoppt werden, der kurz zuvor eine Sicherheitslinie überfahren hatte. Die durchgeführte Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.68 mg/l. Beide mussten den Führerausweis abgeben.

Nochmals etwas später, kurz nach 23:00 Uhr, wurde an der Steinhauserstrasse in Baar eine 72-jährige Lenkerin mit Alkoholsymptomen kontrolliert. Die entsprechende Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.28 mg/l. Der Frau wurde die Weiterfahrt verweigert.

Am Sonntagnachmittag (12. Februar 2017) kontrollierten die Einsatzkräfte in Rotkreuz zwei Autofahrer wegen Verdacht auf Drogenkonsum. Bei ihnen wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde den beiden Männern im Alter von 21 und 26 Jahren abgenommen.

Die Polizei rät Fahrzeuglenkenden, nach dem Konsum von Alkohol das Fahrzeug stehen zu lassen und ein Taxi, den öffentlichen Verkehr oder andere Fahrdiens tleistungen zu nutzen.

Nehmen Sie ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:

  • „Wer fährt, trinkt nicht“: Lassen Sie das Auto stehen und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, andere Fahrdienstleistungen sowie bei Anlässen die Transportangebote der Veranstalter.
  • Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
  • Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie sie vom Fahren ab.
  • Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem „Kater“ ans Steuer.

Während der Fasnachtszeit wird die Zuger Polizei in sämtlichen Gemeinden vermehrt Verkehrskontrollen durchführen.

 

Quelle: Zuger Strafverfolgungsbehörden
Artikelbild: Symbolbild © Photographee.eu – shutterstock.com

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