Bundesgericht bestätigt: Serien-Vergewaltiger Wenger wird verwahrt

Der Serien-Sextäter Markus Wenger wird doch noch verwahrt. Das Bundesgericht bestätigte ein entsprechendes Urteil des kantonalen Appellationsgerichts.

Bereits zum zweiten Mal musste sich das Appellationsgericht mit dem Fall von Markus Wenger befassen.

Ende 2014 hatte es im ersten Anlauf die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung bestätigt. Ebenso verfuhr es mit der lebenslänglichen Verwahrung, die das Strafgericht angeordnet hatte.

Nach einer Beschwerde von Wenger hob das Bundesgericht die lebenslängliche Verwahrung auf, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.

Die Lausanner Richter wiesen den Fall nochmals an das Appellationsgericht zurück. Dieses kam nun zum Ergebnis, dass zumindest die Bedingungen für eine gewöhnliche Verwahrung erfüllt sind.

Auch gegen dieses im Sommer 2016 gesprochene Urteil wandte sich der Sexualstraftäter ans Bundesgericht. Dieses Mal jedoch hat es den Entscheid der Vorinstanz bestätigt.

Rückblick: Im Oktober 2011 und Februar 2012 hatte der mehrmals rückfällige Sexualstraftäter in seiner Baseler Wohnung zwei Frauen mit chemischen Substanzen betäubt und sie in ihrem widerstandsunfähigen Zustand sexuell genötigt.

Dies waren jedoch nicht Wengers erste Sexualdelikte. Seit den 1980er Jahren beging er zahlreiche Vergehen. Danach folgten Verurteilungen, weitere Delikte, eine bedingte Entlassung und wiederum ein Rückfall.

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia Redaktion
Artikelbild: Menzl Guenter – shutterstock.com

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