Bellinzona TI: Mafioso scheitert mit Beschwerde gegen Ausschaffung
Die Beschwerde eines Mitglieds der kalabresischen Mafia N’Drangheta wurde vom Bundesstrafgericht in Bellinzona abgewiesen. Der Mann soll nach Italien ausgeschafft werden.
Der Mann war im Dezember 2014 durch das Gericht in Reggio Calabria I wegen Zugehörigkeit zur kriminellen Organisation N’Drangheta zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt werden.
Nachdem er gegen das italienische Urteil Berufung erklärt hatte, flüchtete der Mafioso.
Im August 2016 wurde er aufgrund eines Auslieferungsgesuchs der italienischen Behörden von der Kantonspolizei Wallis verhaftet. Das Bundesamt für Justiz gab im Oktober 2016 grünes Licht für seine Ausschaffung.
Der Italiener gehört der sogenannten Frauenfelder Zelle der ‚Ndrangheta an. Er war gemeinsam mit zwölf weiteren Mitgliedern dieser Zelle festgenommen worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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