Im Kampf gegen Terror will Deutschland an die Handy-Daten von Asylbewerbern

Als Massnahme im Kampf gegen den Terrorismus soll in Deutschland künftig auch in die Mobiltelefone von Asylbewerbern geschaut werden dürfen, um deren Identität zu klären. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die deutsche Bundesregierung am Mittwoch verabschiedete.

So soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Mobiltelefone, Tablets und Laptops auswerten können, wenn Personen ohne Ausweisdokumente unterwegs sind. Die Ausländerbehörden verfügen über solche Möglichkeiten bereits jetzt. Datenschützer haben allerdings Bedenken geäussert.

Ausserdem sollen sogenannte Gefährder in Zukunft leichter in Abschiebehaft genommen werden können. Der Gesetzesentwurf sieht einen Haftgrund für Ausländer vor, von denen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit“ ausgeht.

Massnahmen nach Terroranschlag in Berlin

Überdies soll der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber, die ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität verhindern, auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt werden können.

Der sogenannte Ausreisegewahrsam soll in Zukunft für zehn Tage (statt nur für vier Tage) möglich sein. Auf diese Weise sollen etwa Sammelabschiebungen einfacher möglich sein.

Die Massnahmen gehen überwiegend auf eine Vereinbarung zwischen Innenminister Thomas de Maiziere und seinem Justizkollegen Heiko Maas als Reaktion auf den Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt zurück. Über die Auswertung von Handydaten durch das Bamf hatten sich unlängst die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigt.

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: Symbolbild © paul prescott – shutterstock.com

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