Lausanne VD / Bundesgericht: Zorniger Gartenbesitzer bedrohte Kühe mit Revolver
Weil er mit einem geladenen Revolver auf Kühe zielte, ist ein Gartenbesitzer aus dem Toggenburg definitiv zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Die Kühe hatten sich wiederholt am Rand seines Gartens verköstigt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Laut den Lausanner Richtern bestand kein Notstand, der das Herumfuchteln mit dem Revolver gerechtfertigt hätte. Den Einwand des Mannes, dass die Wegesrand-Bepflanzung einen „recht aufwändigen Charakter“ habe, liessen sie nicht gelten.
Zwar sei es zulässig, seine eigenen Interessen und Rechte zu schützen. Ob die vom Revolverbesitzer gewählte Abwehrhandlung überhaupt geeignet war, dürfe jedoch bezweifelt werden. „Die Kuh verstand die Drohung mit einer Waffe, im Gegensatz etwa zum Einsatz von Lärm, zweifellos nicht“, schreibt das Bundesgericht.
Allerdings erlebte der Bauer das Vorgehen des verärgerten Gartenbesitzers durch als Bedrohung. Die Verurteilung des Revolverbesitzers zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 350 Franken wegen Drohung und Vergehens gegen das Waffengesetz ist nun definitiv.
Bei dem Gartenbesitzer hatte sich schon vor jenem Tag im Juni 2014 Ärger gegenüber den Kühen aufgestaut. Denn die Tiere hatten sich schon mehrmals dort verköstigt – und auch mit ihren Klauen Schaden angerichtet.
Dennoch hat das Bundesgericht dem Gartenbesitzer nun deutlich gemacht, dass Drohen mit der Waffe nicht das richtige Mittel zur Schadensbegrenzung ist. Vielmehr hätte die „tätige Mithilfe“ des Mannes wohl eher dazu beitragen können, die 22 Kühen gemeinsam mit dem Bauer im Zaum zu halten, wie das Gericht festhält. (Urteil 6B_495/2016 vom 16.02.2017)
Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
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