Zürich: „Carlos“ erneut vor Gericht – wegen versuchter schwerer Körperverletzung

Der junge Mann, der im August 2013 durch einen SRF-Dokumentarfilm als „Jugendstraftäter Carlos“ landesweit bekannt wurde, steht einmal mehr vor Gericht. Heute muss sich der mittlerweile 21-Jährige vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.

Ihm droht erneut eine längere Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten.

Der Vorfall ereignete sich laut Anklageschrift nach einer Tramfahrt am frühen Abend des 29. März 2016, wie BLICK berichtet.

Während der Fahrt sollen sich Carlos und sein späteres Opfer A.N., die sich flüchtig kannten, zunächst über Sport im Allgemeinen und Carlos‘ ehemaligen Kickbox-Trainer Shemsi Beqiri (30) unterhalten haben. Nachdem sich die beiden dann kurz vor der Haltestelle Kappeli per Handschlag voneinander verabschiedet hatten, soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein.



Nach Aufforderung, in die Moschee zu gehen, zugeschlagen

Laut Anklage sagte Carlos zu A.N., der in Begleitung eines Kollegen war, er solle nicht „herumgangstern“, sondern lieber einmal in eine Moschee gehen. A.N. entgegnete darauf, Carlos müsse ihm nicht sagen, dass er eine Moschee besuchen soll – das sei seine Sache.

Der verurteilte Straftäter, der zum Islam konvertiert sein soll, fühlte sich dadurch offenbar provoziert: Er schlug seinem Opfer beim Aussteigen unvermittelt die rechte Faust ins Gesicht.

A.N. verlor das Bewusstsein und schlug auf dem Boden auf. Er erlitt dabei unter anderem einen Bruch im Unterkiefer, eine Quetsch-Risswunde sowie einen Zahnschaden.

Staatsanwalt verlangt Haft

Der zuständige Staatsanwalt fordert für „Carlos“ wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Forderung des Verteidigers ist derzeit noch nicht bekannt.

Der als „Carlos“ bekannt gewordene Intensivtäter ist in den vergangenen Jahren verschiedentlich mit den Justizbehörden in Kontakt gekommen.

Zuletzt stand er im August 2015 vor Gericht: Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte ihn damals zu einer Geldstrafe, weil er unter anderem in seiner Zelle im Massnahmenzentrum Uitikon randaliert hatte.

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: In-Finity – shutterstock.com

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