Kanton Aargau: Aggressiver deutscher Straftäter muss Schweiz verlassen

Ein mehrfach vorbestrafter Deutscher muss die Schweiz verlassen: Der Kanton Aargau hat ihm die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Das Bundesgericht stützt die Entscheidung.

Der 36-Jährige war bereits vorbestraft, als er in die Schweiz kam. Jetzt muss er zurück in seine Heimat, wie die „Aargauer Zeitung“ schreibt.

Dem Mann, der seit 2008 im Kanton Aargau lebt, wird eine lange Liste an Vergehen vorgeworfen: versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache qualifizierte einfache Körperverletzung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Drohung, mehrfache versuchte Nötigung, mehrfache Tätlichkeit sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Bereits in Deutschland verurteilt

Seine damalige Freundin hatte den Mann wegen häuslicher Gewalt angezeigt, nachdem er sie gewürgt hatte.

Die Polizei nahm ihn fest – er kam in den vorzeitigen Strafvollzug. Ende Mai 2015 musste sich der aggressive Deutsche vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à je 30 Franken sowie einer Busse von insgesamt 1000 Franken verurteilt. Ausserdem verfügte das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung.

Bei dem Deutschen handelt es sich um einen notorischen Straftäter: In seinem Heimatland wurde er zwischen 2002 und 2009 zehn Mal wegen verschiedener Delikte wie Bedrohung oder Hausfriedensbruch verurteilt.

Vor dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt kam es bereits zweimal zum Prozess gegen den Mann: einmal wegen Diebstahls und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, das zweite Mal wegen sexueller Nötigung und weil er erneut wiederholt gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hatte. In beiden Fällen wurde er verurteilt.

Deutscher scheitert mit sämtlichen Beschwerden

Wie die „Aargauer Zeitung“ berichtet, bat der Mann nach knapp zwei Jahren Haft um eine bedingte Entlassung. Diese wies das Amt für Justizvollzug des Kantons Aargau jedoch ab. Eine Beschwerde dagegen blieb erfolglos – auch das Verwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil.

Mit langfristigen Folgen: So verweigerte das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau dem Deutschen die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg.

Dagegen legte der Mann Einsprache ein, die aber abgewiesen wurde. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht wurde ebenfalls abgewiesen.

Schliesslich wandte sich der Deutsche ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des Urteils. Er argumentierte mit einem Therapiebericht der Uni Bern, den die Vorinstanzen nicht berücksichtigt hätten. Die Rückfallgefahr sei „eher theoretischer Natur“.

Doch auch diese Beschwerde wurde abgewiesen, dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht stattgegeben.

Deutscher Straftäter muss die Schweiz verlassen

Für die Behörden ist das Mass voll: Der Mann sei über einen langen Zeitraum hinweg wiederholt und in massiver Weise straffällig geworden. Er habe die „körperliche wie auch sexuelle Integrität in schwerwiegender Weise verletzt“.

Die Richter gehen davon aus, dass er auch in Zukunft die „öffentliche Sicherheit und Ordnung stören“ könnte. Daher sei der Entscheid des Migrationsamtes gerechtfertigt: Die Aufenthaltsbewilligung wird nicht verlängert – der notorische deutsche Straftäter muss die Schweiz verlassen. Auch die Gerichtskosten von 1000 Franken muss er selbst tragen.

 

Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
Artikelbild: Brian A Jackson – shutterstock.com

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