Bundesrat beschäftigt sich mit Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeiten

Das Parlament hat im Herbst 2015 das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) verabschiedet. Das dagegen gerichtete Referendum wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 abgelehnt.

Nun schickt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. März 2017 die zum neuen Nachrichtendienstgesetz gehörige Verordnung über die Aufsicht in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Juni 2017.

Die Inkraftsetzung des Nachrichtendienstgesetzes bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Dazu sind drei Verordnungen vorgesehen:

  • Einerseits die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV),
  • andererseits die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB). Die Vernehmlassung zu diesen Verordnungen läuft bereits und dauert bis zum 16. April 2017.
  • Die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND) beschränkt sich auf drei Bereiche, bei denen nach NDG für den Bundesrat in Bezug auf die Aufsicht Regelungsbedarf besteht: administrative Fragen bezüglich der Aufsichtsbehörde (AB-ND); Kontrolle der Funk- und Kabelaufklärung durch die Unabhängige Kontrollinstanz (UKI); Fragen der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und der Dienstaufsicht in den Kantonen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 16. Juni 2017.

 

Quelle: Der Bundesrat
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