Dietikon ZH: Strafverfahren gegen den Bezirks-Statthalter eingestellt
Die Staatsanwaltschaft I hat das gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon geführte Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten eingestellt.
Der Ombudsmann des Kantons Zürich hat gestützt auf bei ihm eingegangene Beschwerden bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeige gegen den Statthalter des Bezirkes Dietikon erstattet.
Die Staatsanwaltschaft I für Besondere Untersuchungen hat daraufhin nach Ermächtigungserteilung durch das Obergericht des Kantons Zürich ein Strafverfahren wegen Begünstigung und Rechtspflegedelikten eingeleitet und durchgeführt.
Die Staatsanwaltschaft hat nun dieses Verfahren am 10. März 2017 unter hälftiger Kostenauflage zu Lasten des Beschuldigten eingestellt. Diese Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
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