Zofingen AG: Raser verurteilt – mit 107 Sachen durch Rothrist AG gebrettert
Stefano D. (20) wurde im Dezember 2015 in Rothrist AG innerorts mit 107 km/h geblitzt. Nach dem Billett-Entzug fuhr er einfach weiter Auto. Dafür wurde der Raser gestern vom Bezirksgericht Zofingen AG verurteilt.
Der junge Italiener bestritt vor Gericht seine Raserfahrt mit seinem Alfa Romeo 147 GTA (250 PS) nicht: „Das war ein Seich!“, gab er offen zu.
Damals nahm die Polizei dem Raser Billet und Auto weg. Dennoch fuhr der Automech zwei Tage später auf dem öffentlichen Vorplatz seines Chefs wieder herum – dabei hatte dieser es ihm laut Akten verboten.
Ohne Billet einfach weiter herumgefahren
„Ich habe nicht gewusst, dass man dort nicht fahren darf“, meinte Stefano D. Als das Gericht nachfragt, was der Chef genau gesagt habe, manövriert sich der Raser zielsicher ins Abseits: „Dass ich dort nicht fahren darf.“
Dokumentiert wurde das Herumfahren auf dem Firmenareal von BLICK. Als der Staatsanwalt später die Beweisbilder in der Zeitung sieht, lässt er Stefano D. verhaften.
Der Staatsanwalt verwies darauf, dass man Stefano D. nach der Raserfahrt „klipp und klar“ belehrt hatte, dass er nicht mehr fahren dürfe. Dass er es dennoch wieder tat, habe BLICK „schön dokumentiert“. Daher sei der Angeklagte zu 20 Monaten bedingt zu verurteilen.
Bei verkehrspsychologischer Prüfung durchgerasselt
Diesem Antrag folgte das Gericht. Zudem ergänzte es das Urteil um eine unbedingte Geldbusse von 3600 Franken.
Auch der Alfa des Rasers wurde zugunsten der Verfahrenskosten verkauft. Falls Stefano D. in den nächsten vier Jahren rückfällig werden sollte, muss er die 20 Monate definitiv absitzen. Doch so schnell wird er wohl nicht mehr im Auto unterwegs sein: Bei einer ersten verkehrspsychologischen Prüfung ist er glatt durchgefallen.
Quelle: Übernommen von BLICK und bearbeitet von belmedia-Redaktion
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