Steinhausen ZG: Sieben Zollwiderhandlungen festgestellt

Zusammen mit dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei am Mittwoch (5. April 2017) Fahrzeuge auf korrekte Zoll- und Meldeverhältnisse hin kontrolliert.

Grenzwächter und Angehörige der Zuger Polizei führten bei der Autobahneinfahrt Steinhausen während drei Stunden eine verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Verkehrskontrolle durch. Sie kontrollierten insgesamt 52 Fahrzeuge und deren Insassen. Im Fokus standen auch die Zoll- und Meldeverhältnisse.

Mitarbeitende des Grenzwachtkorps stellten sieben Zollwiderhandlungen fest. Die beanstandeten Fahrzeuge waren bei der Einreise in die Schweiz nicht korrekt angemeldet worden. Im weiteren stellte die Zuger Polizei zwei Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz aus. Die Führerausweise wurden nicht rechtzeitig umgeschrieben und waren somit ungültig. Zwei Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie ohne Licht unterwegs waren bzw. den Führerausweis nicht mitführten. Vier Autolenkende mussten zudem vor Ort nicht bezahlte Ordnungsbussen begleichen.

Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist

Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Detailfoto – shutterstock.com

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