Baar / Risch Rotkreuz ZG: Handy-Gaffer bei zwei Unfällen gebüsst
Die Polizei hat mehrere Handysünder angezeigt. Diese hatten während der Fahrt gefilmt oder fotografiert.
Anlässlich der beiden Verkehrsunfälle auf der Autobahn am Mittwoch (vgl. Meldung vom 5.04.2017) und Donnerstag (vgl. Meldung vom 6.04.2017) hat die Polizei wiederholt Handysünder festgestellt.
Mehrere unbeteiligte Fahrzeuglenkende, die in gedrosseltem Tempo an den Unfallorten vorbeifuhren, filmten während der Sachverhaltsaufnahme mit ihrem Mobiltelefon die Unfallsituation und Beteiligte.
Wer während der Fahrt Videos oder Fotos macht, gefährdet oder behindert wegen fehlender Aufmerksamkeit andere Verkehrsteilnehmende und Einsatzkräfte. Zudem kann es zu Staus kommen, wenn Fahrzeuglenkende das Tempo reduzieren. Film- und Fotoaufnahmen sind auch aus Pietätsgründen und zum Schutz der Betroffenen (Persönlichkeitsrecht) zu unterlassen.
Weil das Verwenden eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, werden die festgestellten Lenker deshalb im Nachgang bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.
Rechtliche Situation
Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. (Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz).
Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs er-schwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird. (Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung).
Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Unfall in Baar © Zuger Polizei